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NETGEAR Partner Portal Nutzungsbedingungen

NETGEAR Deutschland GmbH

PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG

BEVOR SIE SICH ALS PARTNER BEI NETGEAR Deutschland GmbH ("NETGEAR") REGISTRIEREN, LESEN SIE BITTE DIESE PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") DURCH. INDEM SIE SICH BEI NETGEAR REGISTRIEREN, STIMMEN SIE (ALS PARTNER ODER FALLS SIE NICHT DER PARTNER SIND ALS VERTRETER / ERFÜLLUNGSGEHILFE, DER ZU RECHTSVERBINDLICHEN HANDLUNGEN IM NAMEN DES PARTNERS BEFUGT IST) ZU, DURCH DIESE VEREINBARUNG RECHTLICH GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DEN IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN ODER ZUSTIMMEN KÖNNEN, DANN AKZEPTIEREN SIE DIESE BESTIMMUNGEN BITTE NICHT BZW. REGISTRIEREN SIE SICH NICHT ALS PARTNER BEI NETGEAR.

Als Parteien dieser Vereinbarung treten NETGEAR und der Partner in Erscheinung. Als "Datum des Inkrafttretens" dieser Vereinbarung gilt das Datum der Zustimmung des Partners zu dieser Vereinbarung und der abgeschlossene Registrierungsvorgang des Partners.

1.0 Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung verwendete Begriffe:

Distributor(en) bedeutet eine Instanz bzw. mehrere Instanzen, die von NETGEAR zum Vertrieb und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen an Weiterverkäufer in einem bestimmten Verkaufsgebiet autorisiert ist / sind.

Dokumentation bedeutet Betriebshandbücher, Benutzeranleitungen, technische Literatur und anderes durch NETGEAR im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bereitgestelltes schriftliches Material.

Endbenutzer bedeutet ein Kunde, der vom Partner Produkte und Dienstleistungen zur Nutzung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb und nicht zum weiteren Vertrieb oder Verkauf erwirbt.

Hardware bedeutet die physischen Komponenten von NETGEAR Ausrüstung, die an den Partner als Teil der von NETGEAR oder dem Distributor, von dem der Partner bestellt hat, bestellten Produkte geliefert werden.

Partner bedeutet das Unternehmen, das diese Vereinbarung akzeptiert und sich bei NETGEAR registriert, um von NETGEAR oder einem autorisierten Distributor Produkte und / oder Dienstleistungen zu erwerben, um diese an einen Endbenutzer weiterzuverkaufen.

Mehrwert bedeutet die nicht durch NETGEAR beigesteuerte Komponente bzw. den nicht durch NETGEAR beigesteuerten Teil der Gesamtlösung, welche / welcher der Partner an den Endbenutzer liefert. Beispiele für Mehrwert umfassen vor und nach dem Verkauf erfolgte Leistungen bezüglich Netzwerkdesign, geleistete Konfigurationsarbeit, Fehlerbehebung (Troubleshooting), Support sowie den Verkauf komplementärer Produkte und Dienstleistungen, die einen erheblichen Anteil des vom Partner von einem Endbenutzer von NETGEAR Produkten und Dienstleistungen erzielten Gesamtertrags darstellen. Der Partner erkennt an, dass er die Voraussetzungen als Partner nicht erfüllt, wenn er den überwiegenden Teil seiner Geschäfte online abwickelt. Weiterhin erkennt der Partner ausdrücklich an, dass die Bereitstellung von Finanzierungsoptionen bzw. der Verkauf über Auktionswebsites im Internet nicht als Mehrwert anzusehen sind. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Partner in sein Programm aufzunehmen.

Produkt(e) bedeutet Hardware, Software und Dokumentationsmaterial einschließlich Teile der Vorgenannten, die durch NETGEAR zum Zweck des Kaufs und Weiterverkaufs durch den Partner autorisiert worden sind, und die auf Partner-Zertifizierungen und Spezialisierungsniveaus im Rahmen des Partner-Programms und der vorliegenden Vereinbarung beruhen, wobei Produkte ausgeschlossen sind, die entsprechend den Festlegungen, die NETGEAR zu gegebener Zeit trifft, spezieller Autorisierung bedürfen.

Release bedeutet eine neue Produktionsversion der Software. Dienstleistungen bedeutet Wartung und Support für Produkte. Software bedeutet den maschinenlesbaren Objektcode, gleich ob dieser in der Hardware selbst enthalten ist oder getrennt geliefert wird, einschließlich Releases.

Verkaufsgebiet bedeutet das dem Partner von NETGEAR in einer E-Mail-Nachricht nach Abschluss des Partner-Anmeldeprozesses zugeteilte geografische Gebiet.

Weiterverkauf bedeutet hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die keine Software sind, den Transfer des Titels an den Produkten und Dienstleistungen und hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die Software sind, den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen und / oder deren zugehörige Lizenzen. Das Verb "weiterverkaufen" bedeutet die Aktivität des Weiterverkaufs.

2.0 Ernennung des Partners; Umfang der Partnerschaft; Verkauf an Kunden im staatlichen Sektor auf Bundesebene und darunter.

2.1 Ernennung des Partners. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung autorisiert NETGEAR hiermit den Partner zum Kauf und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen für den Weiterverkauf an Endbenutzer im Verkaufsgebiet. Der Partner darf keine Produkte oder Dienstleistungen an einen anderen Weiterverkäufer, Erfüllungsgehilfen, Makler oder anderen Zwischenhändler in der Vertriebskette weiterverkaufen. Der Partner verpflichtet sich, keine Produkte oder Dienstleistungen von einer anderen Quelle als von NETGEAR oder von durch NETGEAR autorisierten Distributoren zu beziehen, es sei denn, der Partner verfügt über eine entsprechende schriftliche Erlaubnis von NETGEAR. Der Partner darf die Produkte nur mit sämtlichen von NETGEAR ausgestatteten Garantien, Haftungsausschlüssen und Lizenzvereinbarungen vertreiben. Der Partner unternimmt alle von NETGEAR oder dem Distributor verlangten, zumutbaren Schritte, um die Endbenutzer über sämtliche zur Anwendung kommenden Beschränkungen und Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Produkte zu informieren. Eine Ernennung zum Partner unterliegt Festlegungen hinsichtlich des zugeteilten Vertriebskanals sowie Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveaus, die von NETGEAR dem Partner nach Abschluss des Anmeldeprozesses in E-Mail-Benachrichtigungen mitgeteilt werden. Dieser Abschnitt schränkt nicht die Möglichkeit des Partners ein, Produkte anderer Anbieter an Endbenutzer weiterzuverkaufen.

2.2 Umfang der Partnerschaft. In Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Partner die Produkte stets in Kombination mit erheblichem Mehrwert in Gestalt von Partnerprodukten oder Dienstleistungen und / oder komplementären Produkten und Dienstleistungen vermarkten und weiterverkaufen. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Partner im Hinblick auf NETGEAR, die Produkte oder Dienstleistungen keinerlei Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen eingehen, die nicht durch NETGEAR im Voraus schriftlich autorisiert worden sind oder die sich nicht aus den dem Partner vom Distributor oder NETGEAR selbst zur Verfügung gestellten Unterlagen ableiten lassen und in jeder Hinsicht mit diesen im Einklang stehen.

3.0 Lizenzerteilungen; Beschränkungen.

3.1 Lizenzerteilungen für Warenzeichen. Für die Dauer der Laufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt NETGEAR hiermit dem Partner ein kostenloses, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Ausstellung der von NETGEAR beanspruchten Warenzeichen, Servicezeichen und Logos, einschließlich des "NETGEAR PowerShift Partner Logo", (die "Zeichen") und zwar ausschließlich in Verbindung mit dem Weiterverkauf von Produkten / Dienstleistungen an Endbenutzer und ausschließlich in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang. Der Partner verpflichtet sich zur Vermarktung und zum Vertrieb der Produkte ausschließlich unter diesen Zeichen. Der Partner entfernt oder verändert keine der Copyright-Hinweise, Warenzeichen oder Verpackungen von Produkten und Dokumentationen. Der Partner verwendet die Zeichen entsprechend den Hinweisen zur Verwendung der Warenzeichen bzw. dem entsprechenden Styleguide von NETGEAR. Falls von NETGEAR verlangt, stellt der Partner NETGEAR sämtliches für Aktions- und Werbemaßnahmen verwendetes bzw. sämtliches anderes Material zur Verfügung, welches auf die entsprechenden Zeichen verweist oder diese darstellt, um solches Material von NETGEAR prüfen und genehmigen zu lassen. Die Verwendung der Zeichen begründet keinerlei Recht, Titel oder Interesse an den Zeichen zugunsten des Partners oder fortdauernde Rechte zur Vermarktung oder zum Vertrieb von Produkten durch den Partner. Der Partner sichert NETGEAR seine Mitarbeit zu für den Fall, dass NETGEAR Maßnahmen gegen etwaige Verletzungen solcher Rechte anstrengt.

3.2 Lizenzerteilung. Soweit die Produkte Software oder Firmware beinhalten bzw. aus solcher bestehen, umfasst die Partnerschaft lediglich die Gewährung einer Lizenz an den Partner zum Vertrieb solcher Software oder Firmware an Endbenutzer und überträgt keinerlei Rechte, Titel oder Interessen an der entsprechenden Software oder Firmware an den Partner oder einen Endbenutzer. Die Lizenz für solche Software oder Firmware erfolgt auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der dem entsprechenden Produkt zugehörigen Lizenzvereinbarung. Die Auslegung von Begriffen wie "verkaufen", "kaufen", und "Preis" erfolgt im Sinn des Abschnitts 3.2.

3.3 Beschränkungen. Der Partner ist nicht befugt, die Software zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (reverse engineer), zu dekompilieren, zu zerlegen oder zu versuchen, den Quellcode oder die Programmierstruktur und Funktion aus der Software abzuleiten oder aus der Software abgeleitete Arbeiten zu erstellen. Weiterhin ist er nicht befugt, nicht autorisierte Kopien der Software zu erstellen; Software und Dokumentationen an einen anderen Abnehmer als an einen Endbenutzer zu vertreiben oder zu vermarkten; proprietäre Hinweise, Labels oder Zeichen auf oder in einer Software oder Dokumentation zu entfernen; NETGEAR eigene Zeichen eintragen zu lassen bzw. das Eigentum von NETGEAR an diesen Zeichen in Frage zu stellen; Garantien, Haftungsausschlüsse und Lizenzvereinbarungen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, zu verändern oder zu entfernen; oder die Software anders zu nutzen denn als Teil des Produkts, in das die Software integriert ist, bzw. für das die Software geliefert worden ist.

4.0 Berichte. Der Partner verpflichtet sich dazu, ihm zumutbaren Berichtsanforderungen und Verfahrensweisen zur Einreichung von Berichten nachzukommen, die durch NETGEAR oder den zuständigen Distributor aufgestellt worden sind.

5.0 Preisfestsetzung.

5.1 Partnerpreise. Die vom Partner zu zahlenden Preise für Produkte und Dienstleistungen werden durch den autorisierten Vertriebskanal (Authorized Channel) festgelegt, von dem der Partner diese Produkte und Dienstleistungen bezieht. Im Rahmen der Befugnis von NETGEAR, Begrenzungen für Weiterverkaufspreise festzusetzen, hat der Partner die Möglichkeit, seine Weiterverkaufspreise einseitig festzulegen.

5.2 Aktionspreise. NETGEAR hat die Möglichkeit, dem für den Partner zuständigen Vertriebskanal Rabatte, Preisnachlässe, Sonderangebote, Aktionen und weitere Sonderanreizprogramme anzubieten, die dieser teilweise oder ganz an den Partner weitergeben kann ("NETGEAR Programme"). Diese NETGEAR Programme sind auf den Weiterverkauf an einen oder mehrere Endbenutzer beschränkt. Solche NETGEAR Programme müssen in schriftlicher Form – einschließlich in Form einer E-Mail-Benachrichtigung durch NETGEAR – vorliegen und sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, während dem das entsprechende NETGEAR Programm gültig ist. Soweit ein bestimmter Zeitraum nicht schriftlich festgelegt ist, gilt ein Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden NETGEAR Programms. NETGEAR kann ein solches NETGEAR Programm von der Verpflichtung des Partners abhängig machen, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen nicht über bestimmten, von NETGEAR festgelegten Preisen weiterzuverkaufen. Eine solche Verpflichtung untersagt es dem Partner allerdings nicht, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen zu Preisen zu verkaufen, die unter den von NETGEAR festgesetzten Preisen liegen.

6.0 Garantieleistungen.

6.1 Garantie für Hardware- und Softwaremedien. Die Produkte sind mit Garantieleistungen von NETGEAR für den Endkunden ausgestattet. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen diesem Abschnitt 5 und den Garantien und Haftungsausschlüssen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, gelten die Letzteren.

6.2 Einschränkungen. Es besteht keine Garantie, wenn die Hardware oder Software (i) in irgendeiner Weise verändert wurde; dazu zählt unter anderem auch das Entfernen oder Verändern der ursprünglichen Identifikationszeichen, es sei denn, diese Veränderungen wurden von NETGEAR vorgenommen; (ii) nicht entsprechend der zugehörigen Dokumentation installiert, betrieben, repariert oder gewartet worden ist; (iii) von Parteien betreut worden ist, die nicht von NETGEAR oder im Auftrag von NETGEAR geschult worden sind; oder (iv) übermäßigem physischen, thermischen oder elektrischen Stress ausgesetzt worden ist bzw. infolge unsachgemäßer Behandlung, Fahrlässigkeit oder eines Unfalls in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Weiterhin ist die Hardware oder Software nicht für die Verwendung in (A) der Planung, dem Bau, Betrieb oder der Wartung von Atomanlagen, (B) der Steuerung oder dem Betrieb von Flugzeugen, oder (C) dem Betrieb von lebensunterstützender oder lebenswichtiger medizinischer Ausrüstung entwickelt worden, noch ist deren Anwendung in diesen Bereichen vorgesehen. NETGEAR schließt bei solchen Verwendungen jede ausdrückliche oder implizierte Garantie aus. NETGEAR ist nicht verantwortlich für das Sichern von Programmen und Daten gegen Verlust oder Fehlerhaftigkeit. Die Garantiepflichten von NETGEAR beinhalten keinen Installationssupport.

6.3 Haftungsausschluss. SÄMTLICHE AUF DEN WEBSITES VON NETGEAR BEREITGESTELLTEN MATERIALIEN WERDEN "SO WIE SIE SIND" BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT -6.1 ANGEGEBENEN FÄLLE SCHLIESST NETGEAR AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUS, SEIEN DIESE GARANTIEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG VORGESCHRIEBEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM ETWAIGE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES NICHTVORHANDENSEINS VERSTECKTER MÄNGEL, DER ABWESENHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN ODER GARANTIEN, WELCHE SICH AUS DEM GEWOHNHEITSRECHT, AUS DER HANDELSPRAXIS ODER AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF ERGEBEN KÖNNEN. NETGEAR GARANTIERT NICHT FÜR DIE GENAUIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER AUF SEINEN INTERNETSEITEN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, LINKS ODER ANDEREN MATERIALIEN, UND NETGEAR GARANTIERT NICHT, DASS SEINE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER OHNE PROBLEME ODER UNTERBRECHUNGEN ARBEITET.

7.0 Anforderungen des Partnerprogramms

7.1 Qualifikationen. Der Partner sichert zu, sich jederzeit an die durch NETGEAR für das Partnerprogramm aufgestellten Richtlinien und Kriterien zu halten. Dazu zählen unter anderem die Unterhaltung einer Verkaufsorganisation, von Einrichtungen und weiteren Ressourcen, um einen Verkaufs- und Technikservice sowie Support und Hilfe bieten zu können, und um die Partnerpflichten im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen zu können. Einen überwiegenden Teil des Partnergeschäfts führt der Partner über Verkaufsgeschäfte vor Ort, beim Kunden, in Form von Mehrwertgeschäften durch. NETGEAR behält sich das Recht vor, Überprüfungen beim Partner durchzuführen oder von diesem zusätzliche Informationen zu verlangen, um sicherzustellen, dass sich der Partner an die vorliegende Vereinbarung hält, die vereinbarten Aktionsprogramme durchführt und / oder weiterhin die Voraussetzungen für das Partnerprogramm erfüllt. Falls NETGEAR den Eindruck gewinnt, dass der Partner die zum betreffenden Zeitpunkt maßgeblichen Voraussetzungen für ein Partnerprogramm nicht erfüllt, kann NETGEAR den Partner aus dem entsprechenden Programm herausnehmen oder dessen zugeteiltes Verkaufsgebiet, Vertriebskanal oder Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveau ändern.

7.2 Demonstrations- und Testausrüstung. Wenn der Partner Ausrüstungskomponenten der Produkte für Demonstrations- und Testzwecke kauft, darf der Partner diese Produkte ausschließlich zur Durchführung von Demonstrationen, interner Evaluierungen und Tests verwenden. Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine dieser Demonstrations- bzw. Evaluierungsprodukte an Dritte weitergeben, verkaufen oder an solche Dritte Unterlizenzen vergeben. Die im Rahmen des Programms für Demonstrations- und Testausrüstung lizenzierte Software unterliegt den Nutzungsbedingungen, welche auf der Versiegelungsfolie der Software-Verpackung aufgedruckt bzw. in der anklickbaren Zustimmungserklärung zur Nutzung der Software enthalten sind.

7.3 Weitere Vergünstigungen. Der Partner erhält Zugang zur Partner-Website von NETGEAR, die dem Partner Hilfsmittel und Ressourcen für seine Verkaufsaktivitäten bietet.

8.0 Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrollen. Der Partner erkennt an, dass die Produkte, Dienstleistungen und Technologien bzw. direkt aus diesen abgeleitete andere Produkte ("Produkte, Dienstleistungen und Technologien"), die der Partner im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung möglicherweise kauft und weiterverkauft, den Ausfuhrkontrollbestimmungen des Landes, in dem sich das Verkaufsgebiet des Partners befindet, sowie den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten (USA) unterliegen. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen, die in Bezug auf die Verwendung, die Ausfuhr, den Weiterexport und den Transfer von Produkten, Dienstleistungen und Technologien von NETGEAR zur Anwendung kommen. Weiterhin wird sich der Partner um den Erhalt sämtlicher in seinem Land und in den Vereinigten Staaten erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen bemühen. NETGEAR und der Partner verpflichten sich zur gegenseitigen Beibringung von Informationen und Leistung von Hilfe, die der jeweils andere in zumutbarem Umfang und im Zusammenhang mit dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen anfordern kann, und zu zeitgerechtem Handeln, um sämtliche diesbezüglich erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Der Partner verpflichtet sich zur Durchführung vollständiger, wahrheitsgemäßer und genauer Aufzeichnungen über die Ausfuhren, Weiterexporte und Transfers der von ihm gekauften, bereitgestellten oder vertriebenen Produkte, Dienstleistungen und Technologien gemäß den in den Vereinigten Staaten und in seinem Land geltenden Gesetzen, sowie zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen während mindestens fünf (5) Jahren gerechnet ab dem Datum der entsprechend erfolgten Ausfuhren, Weiterexporte oder Transfers. Die in dieser Klausel ausgeführte Verpflichtung des Partners hat Bestand auch über das Ablauf- bzw. Kündigungsdatum dieser Vereinbarung hinaus.

9.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Vereinbarung und sämtliche Anhänge.

9.1 Vertrauliche Informationen Unter Vertraulichen Informationen sind sämtliche Information zu verstehen, die an den anderen (i) in fassbarer Form weitergegeben werden und als "vertraulich" oder "proprietär" bezeichnet sind; (ii) mündlich weitergegeben und innerhalb von 30 Tagen ab deren Weitergabe an die andere Partei in schriftlicher Form zusammengefasst übermittelt werden; oder (iii) aus deren Art und den Umständen deren Mitteilung die empfangende Partei vernünftigerweise schließen kann, dass es sich bei den entsprechenden Informationen um vertrauliche oder proprietäre Informationen handelt. Vertrauliche Informationen beinhalten nicht Informationen, die: (a) ohne jedes Fehlverhalten der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt sind, was sich durch deren Aufzeichnung belegen lässt, (c) hernach der empfangenden Partei durch einen Dritten als Rechtsangelegenheit und ohne jegliche Beschränkung hinsichtlich deren Weitergabe mitgeteilt werden; (d) durch die empfangende Partei unabhängig, und ohne dass dies einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung darstellt, entwickelt wurde; oder die (e) in Erfüllung einer gültigen Verfügung eines Gerichts oder einer sonstigen staatlichen Autorität weitergegeben werden, oder deren Weitergabe in sonstiger Weise gesetzlich erforderlich ist, vorausgesetzt die der entsprechenden Aufforderung nachkommende Partei teilt diesen Schritt der anderen Partei frühzeitig mit, so dass diese in der Lage ist, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen die Parteien darin überein, dass sämtliche Preislisten und Produktpläne von NETGEAR als Vertrauliche Informationen im Sinne der vorliegenden Vereinbarung anzusehen sind. Jede der Parteien wird ein zumutbares Maß an Sorgfalt aufwenden, um sämtliche Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, und keine der Parteien wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben oder solche Vertraulichen Informationen für unberechtigte Zwecke verwenden. Jede der Parteien darf Vertrauliche Informationen nur an solche Empfänger, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, die im Rahmen der Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung ein Erfordernis zur Kenntnis solcher Vertraulichen Informationen haben. Keine der Parteien gewährt der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung Rechte oder Lizenzen an in Vertraulichen Informationen enthaltenem intellektuellem Eigentum, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder anderweitig. Die der empfangenden Partei obliegenden Pflichten haben so lange Bestand, bis die Vertraulichen Informationen der anderen Partei öffentlich verfügbar werden und / oder ohne das Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt gemacht werden. Sämtliche Vertraulichen Informationen müssen unverzüglich an die weitergebende Partei zurückgegeben werden, nachdem das Erfordernis der empfangenden Partei an diesen Informationen aufgehört hat zu bestehen oder nachdem die empfangende Partei von der weitergebenden Partei zur Rückgabe dieser Informationen aufgefordert worden ist oder nachdem die vorliegende Vereinbarung keinen Bestand mehr hat. Jede der Parteien stimmt darin überein, dass ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsbestimmungen dem anderen irreparablen Schaden zufügt und die andere Partei infolgedessen zur Beschreitung des Rechtswegs berechtigt. Die Weitergabe Vertraulicher Informationen unterliegt der vorliegenden Vereinbarung. Diese ersetzt etwaige früher zwischen den Parteien bestehende oder in deren Namen ausgeübte Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Sämtliche solche Vertraulichen Informationen werden ab dem Datum von deren Weitergabe so behandelt als seien sie im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung weitergegeben worden (und als sei diese Vereinbarung in Kraft).

9.3 Einhaltung von Gesetzen und Entschädigungsverpflichtungen des Partners. Der Partner verpflichtet sich zur vollen Einhaltung sämtlicher Statuten, Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Durchführungsanweisungen und dergleichen (gemeinsam als die "Gesetze" bezeichnet), die im Hinblick auf die Produkte und / oder Dienstleistungen, NETGEAR oder die Geschäftsaktivitäten des Partners in einem Land, Bundesstaat, einer Kommune oder sonstigen Gebietskörperschaften gelten. Hierzu zählen unter anderem auch Exportgesetze, Umweltgesetze, Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels, Kartellgesetze, Arbeitsgesetze und Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit.

9.3.1 Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher zur Anwendung kommender Gesetze auf Bundesebene, Bundesstaatsebene und kommunaler Ebene. Dazu zählt unter anderem auch die Beachtung des in den Vereinigten Staaten geltenden Antikorruptionsgesetzes (United States Foreign Corrupt Practices Act, FCPA). Es ist dem Partner untersagt, direkt oder indirekt an wen auch immer Geld, Bestechungs- oder Schmiergeld zu bezahlen, Gegenstände von Wert zu vergeben oder Geschenke zu machen, oder solche Leistungen anzubieten oder solchen Leistungen zuzustimmen. Hierunter fallen unter anderem auch ebensolche Leistungen an staatliche Funktionsträger, staatliche Angestellte, Regierungsvertreter, Unternehmensvertreter, Vertreter öffentlicher oder internationaler Organisationen oder Leistungen an jedweden Dritten, von dem angenommen werden kann oder bei dem der Eindruck entstehen könnte, dass die entsprechenden Leistungen den Zweck verfolgen könnten, sich direkt oder indirekt einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder einen solchen zu erhalten, der in irgendeiner Weise mit den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR im Zusammenhang steht, oder bei denen es darum gehen könnte, entsprechende Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Der Partner ist verpflichtet, sich an sämtliche Regeln zu halten, die hinsichtlich Ausschreibungs- und Angebotsverfahren einzuhalten sind. Der Partner darf staatlichen Angestellten oder Funktionsträgern keine Beschäftigung anbieten, wenn dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen würde.

9.3.2 Öffentliche Auftraggeber. Vorgehensweisen, die im Umgang mit nicht staatlichen Kunden angebracht sein mögen, sind dies möglicherweise nicht oder sind vielleicht sogar gesetzeswidrig bei Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen bzw. mit Unternehmen in öffentlichem Besitz oder Unternehmen die staatlicher Kontrolle unterstehen bzw. staatlichen Reglementierungen hinsichtlich des Beschaffungswesens unterliegen ("Öffentliche Auftraggeber"). Bei Verkaufsaktivitäten des Partners an Öffentliche Auftraggeber muss der Partner sämtliche Gesetze, Regeln, Beschaffungsbestimmungen und Vertragsklauseln bezüglich des Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen durch solche Öffentlichen Auftraggeber beachten, unabhängig davon ob solche Verkaufsgeschäfte direkt oder indirekt erfolgen. Dies schließt Marketingaktivitäten oder die Empfehlung von NETGEAR Produkten und / oder Dienstleistungen mit ein. Bei seinen Geschäften mit Stellen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten muss der Partner das US-Gesetz zur Beschaffungsintegrität (Federal Procurement Integrity Act) beachten. Bei Geschäftsbeziehungen mit Öffentlichen Auftraggebern sind möglicherweise besondere Verbote und Gebote zu beachten, welche sich aus Statuten, Vorschriften, Regierungsverträgen oder Regierungsunterverträgen hinsichtlich der Zahlung und / oder der Erhebung von Gebühren bzw. anderen Zuwendungen ergeben. Bei sämtlichen Transaktionen mit staatlichen Stellen muss der Partner sicherstellen, dass die Leistung von Zahlungen erlaubt ist, bevor er Gebühren oder andere Entschädigungsleistungen erhebt. Möglicherweise ist der Partner verpflichtet, dem Kunden potenzielle Gebührenerhebungen schriftlich mitzuteilen. Es obliegt dem Verantwortungsbereich des Partners, von Fall zu Fall zu ermitteln, ob eine potenzielle Gebühr zulässig ist und ob deren Offenlegung erforderlich ist. 9.3.3 Gefälligkeiten im Geschäftsverkehr. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass Ausgaben in Verbindung mit Kunden des Partners (beispielsweise für Geschenke, Mahlzeiten oder Unterhaltungsveranstaltungen) nicht als Bestechungsversuch oder unangebrachten Beeinflussungsversuch des Urteilsvermögens eines Kunden ausgelegt werden können, um einen ungebührlichen Vorteil hinsichtlich des Verkaufs von NETGEAR Produkten oder Dienstleistungen zu erlangen. Darüber hinaus muss sich der Partner an sämtliche Gesetze und Vorschriften halten, die im Zusammenhang mit solchen Ausgaben zu beachten sind.

9.3.4 Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels. Der Partner hat sich in vollem Umfang an die geltenden Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels und an die Wertpapiergesetze zu halten, die auf den Handel mit NETGEAR Wertpapieren Anwendung finden. Soweit der Partner im Besitz bedeutender, nicht öffentlicher Informationen über NETGEAR ist, darf der Partner diese Informationen ausschließlich für den Zweck verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt worden sind. Der Partner darf diese Informationen nicht dazu verwenden, um mit NETGEAR Wertpapieren zu handeln, und er darf die Informationen nicht an Dritte weitergeben, um diesen den Handel mit NETGEAR Wertpapieren zu ermöglichen.

9.3.5 Exportgesetze. Der Partner sichert zu, weder direkt noch indirekt Produkte oder zugehörige technische Informationen ohne die vorherige Einholung sämtlicher von allen zuständigen kanadischen und US-amerikanischen Behörden und Einrichtungen erforderlichen Genehmigungen zu exportieren.

9.3.6 Verhaltenskodex. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Partner von NETGEAR, der als Anhang A zur vorliegenden Vereinbarung beigefügt ist. 9.3.7 Schadloshaltung. Der Partner verpflichtet sich, NETGEAR, seine Geschäftsführer, Funktionsträger, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter schadlos zu halten gegenüber (i) jeder Art von Schadenersatzansprüchen, Forderungen, Maßnahmen, gerichtlichen Klagen, Untersuchungen und Verfahren, die sich in Verbindung mit etwaigen Rechtsverletzungen durch den Partner im Sinne dieses Abschnitts 9.3 ergeben ("Schadenersatzansprüche aus Rechtsverletzungen") und (ii) jeder Art etwaiger Pfandrechte, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren), die in Verbindung mit möglichen Schadenersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen entstehen.

9.4 Vertragslaufzeit; Kündigung.

9.4.1 Vertragslaufzeit. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens, soweit sie nicht entsprechend den Festlegungen in dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um weitere Einjahreszeiträume, soweit nicht eine der Parteien die Vereinbarung gegenüber der anderen Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem entsprechenden Verlängerungstermin kündigt.

9.4.2 Kündigung ohne Grund. Jeder der vertragschließenden Parteien kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mindestens 30 Tage vor dem Kündigungstermin gegenüber der anderen Partei kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass NETGEAR die Vereinbarung unmittelbar nach der Kündigung gegenüber dem Partner innerhalb der ersten 30 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens kündigen darf.

9.4.3 Kündigung mit Grund. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt werden, wenn dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter schriftlicher Benachrichtigung von der anderen Partei behoben wird, oder wenn dieser Verstoß nicht unmittelbar nach eingegangener Kündigung behoben wird, wenn dieser schwerwiegende Verstoß aus seiner Natur begründet nicht innerhalb von 30 Tagen behoben werden kann. Hierunter fällt unter anderem auch die Nichteinhaltung wesentlicher Elemente des für den Partner geltenden Partnerprogramms. NETGEAR kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Partner seinen Geschäftsbetrieb einstellt, zahlungsunfähig wird, einem Konkursverwalter unterstellt wird, eine außerkonkursrechtliche Geschäftsabwicklung durch privatgeschäftlich bestellten Vertreter durchführt, in einen freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs eintritt; oder wenn erhebliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse aufseiten des Partners eintreten oder es zu einem Verkauf oder Transfer von im Wesentlichen sämtlichen Vermögenswerten des Partners kommt; oder wenn NETGEAR gewahr wird, dass der Partner in Verbindung mit seiner Beteiligung am Partnerprogramm falsche Angaben gemacht oder sich Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen. 9.4.4 Pflichten nach Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gilt das Folgende: (a) Sämtliche durch NETGEAR erteilten Genehmigungen und Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, und sämtliche Rechte fallen an NETGEAR zurück. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erstrecken sich auf alle Produkte und Dienstleistungen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Vertragsbeendigung aufgrund von Nichtzahlung erfolgt ist. (b) Der Partner darf nur Produkte aus seinem Inventar und nur solche weiteren Produkte verkaufen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind. (c) Falls der Partner Serviceleistungen an Endbenutzer geliefert hat, wird NETGEAR solche Serviceleistungen an Endbenutzer gemäß den Standardsupport-Richtlinien von NETGEAR liefern oder die Bereitstellung von UNTERNEHMENS-Serviceleistungen an einen anderen autorisierten Weiterverkäufer in der Region übertragen, vorausgesetzt der Partner bezahlt NETGEAR oder dem anderen autorisierten Weiterverkäufer alle vom Endbenutzer an den Partner für den Rest der Servicelaufzeit gezahlten Servicegebühren. (d) Die Parteien geben unverzüglich alle Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben, an die andere Partei zurück, einschließlich sämtliche mit den vorgenannten Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen in Zusammenhang stehenden Materialien. (e) Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Forderungen oder Schäden jedweder Art, die sich aus der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung gemäß den Abschnitten 9.4.1, 9.4.2 oder 9.4.3 ergeben, einschließlich jedweder Begleit- und Folgeschäden und einschließlich unter anderem jedweder Entschädigungen oder Erstattungen für entgangene Gewinne, entgangene vorweggenommene Verkaufsgeschäfte oder verlorenen Goodwill. Durch die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung erlischt allerdings keine möglicherweise bestehende Haftung der beiden Parteien, die sich aus der Zeit vor der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung begründet. Dazu zählen unter anderem auch fällige Zahlungen. DER PARTNER VERZICHTET AUF JEDWEDES RECHT, WELCHES ER MÖGLICHERWEISE VON RECHTS WEGEN ODER ANDERWEITIG NACH BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG HINSICHTLICH DES ERHALTS VON ENTSCHÄDIGUNGEN ODER REPARATIONEN BESITZT, ES SEI DENN, SOLCHES RECHT WIRD IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT. (f) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit, um sämtlichen gegenüber Endbenutzern und einzelnen Parteien noch bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.

9.5 Fortbestandsklausel. Die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung befreit keine der Parteien von bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen der jeweils anderen Partei gegenüber oder beeinträchtigt bestehende Rechte oder Haftungen der Parteien hinsichtlich Verstößen gegen diese Vereinbarung. Abschnitt 9 hat auch nach Beendigung dieser Vereinbarung so lange weiter Bestand, bis die darin genannten Verpflichtungen erfüllt sind. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für durch diese erlittene Schäden, Verluste oder Aufwendungen infolge oder in Begleitung einer Vertragsbeendigung entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung, unabhängig davon, ob die entsprechende Partei dieser Schäden, Verluste oder Aufwendungen Gewahr ist. Der Partner verzichtet hiermit auf jede Art Entschädigung, auf die er von Rechts wegen oder anderweitig möglicherweise im Fall einer solchen Vertragsbeendigung Anspruch hätte.

9.6 Salvatorische Klausel. Falls Teile der vorliegenden Vereinbarung sich als rechtsunwirksam herausstellen sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unbeschadet und behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit. Rechtsunwirksam befundene Bestimmungen dieser Vereinbarung sind demnach so neu zu gestalten, dass sie ein Maximum an Rechtswirksamkeit im Sinne der von den Parteien in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absichten verleihen.

9.7 Verzichtsklausel. Ein Nichtdurchsetzen von Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht dieser Partei auf ihr Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt jede einzelne der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.

9.8 Zuständige Gesetzgebung und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Ausnahme der in ihr getroffenen Wahl an Gesetzesregelungen und ohne Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods). Der Partner stimmt zu, dass im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung die Zuständigkeit für die persönliche und ausschließliche Gerichtsbarkeit sowie der Gerichtsstand den Bundes- und Bundesstaatsgerichten innerhalb des Santa Clara County, Kalifornien, zufällt.

9.9 Übertragbarkeitsklausel. Der Partner darf seine Rechte und Pflichten aus der vorliegenden Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR an Dritte übertragen oder abtreten.

9.10 Benachrichtigungen. Jede im Rahmen dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Benachrichtigung an NETGEAR muss per eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen. Die Zustellung muss über einen anerkannten internationalen Expresskurierdienst (wie DHL oder Federal Express) erfolgen oder der Brief persönlich bei der folgenden Adresse abgegeben werden: Legal Department; NETGEAR, Inc.; 350 East Plumeria Drive; San Jose, CA 95134; USA. Die Benachrichtigung gilt als erfolgt, sobald sie beim Adressaten eingegangen ist.

9.11 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Partners ist keine der beiden Parteien verantwortlich in Fällen von Nichterfüllung, deren Ursachen jenseits der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei zu finden sind.

9.12 Unabhängige Vertragsnehmer. Die mit der vorliegenden Vereinbarung begründete Beziehung ist diejenige unabhängiger Vertragsnehmer, und keine der in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Auslassungen darf in einer Weise ausgelegt werden, die (i) eine der Parteien dazu ermächtigt, die Geschäftsaktivitäten des anderen zu führen oder zu kontrollieren, (ii) die Parteien in der Rechtsbeziehung einer Partnerschaft, eines Joint Venture, Franchise-Unternehmens oder einer sonstigen Beziehung als Beteiligte in einer gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Unternehmung zu konstituieren, oder (iii) es einer der Parteien erlaubt, zu welchem Zweck auch immer Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen oder zu schaffen.

9.13 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNGEACHTET ALLER SONSTIGEN AUSLASSUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG IST DIE KUMULIERTE UND AGGREGIERTE HAFTUNG VON NETGEAR UND SEINEN LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UND / ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN BESCHRÄNKT AUF DIE SUMME, DIE DER PARTNER FÜR NETGEAR PRODUKTE (WIE OBEN BESCHRIEBEN) ODER NETGEAR DIENSTLEISTUNGEN AN SEINEN DISTRIBUTOR IN DEN DREI MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS BZW. DER SITUATION, DIE ZU SOLCH EINEM HAFTUNGSANSPRUCH GEFÜHRT HAT, GEZAHLT HAT. IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT NETGEAR DIE HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUST ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER DIENSTE WELCHER ART AUCH IMMER, ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER IN DER FOLGE SICH ERGEBENDE SCHÄDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER BENUTZUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERWORBENEN PRODUKTE ODER AUS DEM AUSFALL VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN ERGEBEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLSCHLAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS JEDWEDER BESCHRÄNKTEN ABHILFE.

9.14 Aktualisierungen auf der NETGEAR Website. Diese Vereinbarung unterliegt, ebenso wie weitere Materialien, der Aktualisierung durch NETGEAR, die von Zeit zu Zeit erfolgen kann. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einzelne Elemente des Partnerprogramms zu ändern. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, auf den Websites von NETGEAR nach Aktualisierungen zu suchen und auf die fortdauernde Einhaltung sämtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zu achten. Die Berechtigung des Partners zu dessen weiteren Teilnahme am Partnerprogramm beruht auf seiner Zustimmung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von NETGEAR.

9.15 Maßgeblichkeit der Zustimmung zur englischsprachigen Version dieser Vereinbarung per Mausklick. Durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) bekundet der Partner seinen Willen zur Abgabe eines Angebots auf der Grundlage der hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, dass ein Vertrag zwischen ihm und NETGEAR erst dann zustande gekommen ist, wenn NETGEAR das Angebot des Partners schriftlich bestätigt und angenommen hat. Zur Ausräumung sämtlicher Zweifel kann diese schriftliche Bestätigung durch NETGEAR per E-Mail erfolgen. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen, zwischen den Parteien bestandenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen, welche die Registrierung als Partner bei NETGEAR regeln, sowie sämtliche heruntergeladenen oder übersetzten Versionen dieser Vereinbarung, unabhängig davon ob diese heruntergeladenen oder übersetzten Versionen von einer der Parteien unterzeichnet worden sind oder nicht. Die Person, die durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) ihre Willensbekundung abgegeben hat, bestätigt damit, dass sie über die Befugnis verfügt, im Namen des Partners die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.

 

NETGEAR Partner Verhaltenskodex

Die nachfolgenden Bestimmungen sind als Ergänzung zu den Bestimmungen Ihrer Vereinbarung mit NETGEAR ("NETGEAR") zu verstehen.

NETGEAR erwartet von Ihnen als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit an hohe ethische Prinzipien halten. Ihnen fällt eine wichtige Rolle zu bei der Wahrung des Vertrauens, das Investoren, Kunden, Kollegen und die globale Geschäftsgemeinschaft in NETGEAR und seine Geschäftspartner setzen.

Dieser Verhaltenskodex (Kodex) gilt für Sie selbst und für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich aller Ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Geschäftsverhältnis mit NETGEAR weltweit. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Ihrer Mitarbeiter, die mit Personal und den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR zu tun haben, Kenntnis von diesem Kodex haben. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex kann zur Kündigung Ihres Status als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf führen. Dieser Kodex definiert Mindeststandards bezüglich Geschäftsgebaren und akzeptabler Geschäftspraktiken.

1. Finanzielle Integrität und Buchführung. Die Angaben und Eingaben, die Sie NETGEAR und unseren gemeinsamen Kunden gegenüber machen, müssen der Wahrheit entsprechen. Diese Informationen umfassen unter anderem das Berichtswesen hinsichtlich der Verkaufsstellen und der erfolgten Verkäufe, das Bestellwesen, spezifische Anfragen bezüglich Angebotserstellung und Preisanfragen sowie Anfragen zu Preisnachlässen und Rückerstattungen.

2. Ihre Kommunikation hinsichtlich NETGEAR. Sämtliche Äußerungen, Mitteilungen und Zusicherungen an NETGEAR Kunden müssen wahrheitsgemäß, vollständig und genau sein. Ebenso dürfen Sie ohne schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine nicht autorisierten Verpflichtungen im Namen von NETGEAR eingehen oder den Versuch hierzu unternehmen. Dazu zählen auch Festlegungen hinsichtlich Produkteigenschaften. Weiterhin ist es Ihnen untersagt, NETGEAR oder Teilhaber von NETGEAR, Wettbewerber oder Kunden zu diffamieren oder herabzuwürdigen.

3. Verantwortungsvolles Verhalten als Geschäftspartner. Sie und Ihre Mitarbeiter sind gehalten, sich in professioneller Weise zu verhalten, während Sie die Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR am Markt repräsentieren. Das bedeutet, dass Sie im Geschäftsverkehr alle Personen würde- und respektvoll behandeln, solange Sie Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR vermarkten, verkaufen oder Support bieten.

4. Menschenrechte der Mitarbeiter; Gesundheit und Sicherheit. Sie verpflichten sich zur Achtung der Menschenrechte von Mitarbeitern und zu deren Behandlung mit Würde und Respekt im Sinne des Verständnisses der internationalen Gemeinschaft. Sie dürfen Mitarbeiter nicht in unmenschlicher Weise behandeln. Sie haben darauf zu achten, dass Ihre Mitarbeiter keinen Belästigungen und unrechtmäßiger Diskriminierung ausgesetzt sind. Weiterhin haben Sie für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten zu sorgen.

 

NETGEAR Partner Portal Nutzungsbedingungen

NETGEAR AUSTRIA GmbH

PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG

BEVOR SIE SICH ALS PARTNER BEI NETGEAR AUSTRIA GmbH ("NETGEAR") REGISTRIEREN, LESEN SIE BITTE DIESE PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") DURCH. INDEM SIE SICH BEI NETGEAR REGISTRIEREN, STIMMEN SIE (ALS PARTNER ODER FALLS SIE NICHT DER PARTNER SIND ALS VERTRETER / ERFÜLLUNGSGEHILFE, DER ZU RECHTSVERBINDLICHEN HANDLUNGEN IM NAMEN DES PARTNERS BEFUGT IST) ZU, DURCH DIESE VEREINBARUNG RECHTLICH GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DEN IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN ODER ZUSTIMMEN KÖNNEN, DANN AKZEPTIEREN SIE DIESE BESTIMMUNGEN BITTE NICHT BZW. REGISTRIEREN SIE SICH NICHT ALS PARTNER BEI NETGEAR.

Als Parteien dieser Vereinbarung treten NETGEAR und der Partner in Erscheinung. Als "Datum des Inkrafttretens" dieser Vereinbarung gilt das Datum der Zustimmung des Partners zu dieser Vereinbarung und der abgeschlossene Registrierungsvorgang des Partners.

1.0 Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung verwendete Begriffe:

Distributor(en) bedeutet eine Instanz bzw. mehrere Instanzen, die von NETGEAR zum Vertrieb und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen an Weiterverkäufer in einem bestimmten Verkaufsgebiet autorisiert ist / sind.

Dokumentation bedeutet Betriebshandbücher, Benutzeranleitungen, technische Literatur und anderes durch NETGEAR im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bereitgestelltes schriftliches Material.

Endbenutzer bedeutet ein Kunde, der vom Partner Produkte und Dienstleistungen zur Nutzung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb und nicht zum weiteren Vertrieb oder Verkauf erwirbt.

Hardware bedeutet die physischen Komponenten von NETGEAR Ausrüstung, die an den Partner als Teil der von NETGEAR oder dem Distributor, von dem der Partner bestellt hat, bestellten Produkte geliefert werden.

Partner bedeutet das Unternehmen, das diese Vereinbarung akzeptiert und sich bei NETGEAR registriert, um von NETGEAR oder einem autorisierten Distributor Produkte und / oder Dienstleistungen zu erwerben, um diese an einen Endbenutzer weiterzuverkaufen.

Mehrwert bedeutet die nicht durch NETGEAR beigesteuerte Komponente bzw. den nicht durch NETGEAR beigesteuerten Teil der Gesamtlösung, welche / welcher der Partner an den Endbenutzer liefert. Beispiele für Mehrwert umfassen vor und nach dem Verkauf erfolgte Leistungen bezüglich Netzwerkdesign, geleistete Konfigurationsarbeit, Fehlerbehebung (Troubleshooting), Support sowie den Verkauf komplementärer Produkte und Dienstleistungen, die einen erheblichen Anteil des vom Partner von einem Endbenutzer von NETGEAR Produkten und Dienstleistungen erzielten Gesamtertrags darstellen. Der Partner erkennt an, dass er die Voraussetzungen als Partner nicht erfüllt, wenn er den überwiegenden Teil seiner Geschäfte online abwickelt. Weiterhin erkennt der Partner ausdrücklich an, dass die Bereitstellung von Finanzierungsoptionen bzw. der Verkauf über Auktionswebsites im Internet nicht als Mehrwert anzusehen sind. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Partner in sein Programm aufzunehmen.

Produkt(e) bedeutet Hardware, Software und Dokumentationsmaterial einschließlich Teile der Vorgenannten, die durch NETGEAR zum Zweck des Kaufs und Weiterverkaufs durch den Partner autorisiert worden sind, und die auf Partner-Zertifizierungen und Spezialisierungsniveaus im Rahmen des Partner-Programms und der vorliegenden Vereinbarung beruhen, wobei Produkte ausgeschlossen sind, die entsprechend den Festlegungen, die NETGEAR zu gegebener Zeit trifft, spezieller Autorisierung bedürfen.

Release bedeutet eine neue Produktionsversion der Software. Dienstleistungen bedeutet Wartung und Support für Produkte. Software bedeutet den maschinenlesbaren Objektcode, gleich ob dieser in der Hardware selbst enthalten ist oder getrennt geliefert wird, einschließlich Releases.

Verkaufsgebiet bedeutet das dem Partner von NETGEAR in einer E-Mail-Nachricht nach Abschluss des Partner-Anmeldeprozesses zugeteilte geografische Gebiet.

Weiterverkauf bedeutet hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die keine Software sind, den Transfer des Titels an den Produkten und Dienstleistungen und hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die Software sind, den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen und / oder deren zugehörige Lizenzen. Das Verb "weiterverkaufen" bedeutet die Aktivität des Weiterverkaufs.

2.0 Ernennung des Partners; Umfang der Partnerschaft; Verkauf an Kunden im staatlichen Sektor auf Bundesebene und darunter.

2.1 Ernennung des Partners. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung autorisiert NETGEAR hiermit den Partner zum Kauf und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen für den Weiterverkauf an Endbenutzer im Verkaufsgebiet. Der Partner darf keine Produkte oder Dienstleistungen an einen anderen Weiterverkäufer, Erfüllungsgehilfen, Makler oder anderen Zwischenhändler in der Vertriebskette weiterverkaufen. Der Partner verpflichtet sich, keine Produkte oder Dienstleistungen von einer anderen Quelle als von NETGEAR oder von durch NETGEAR autorisierten Distributoren zu beziehen, es sei denn, der Partner verfügt über eine entsprechende schriftliche Erlaubnis von NETGEAR. Der Partner darf die Produkte nur mit sämtlichen von NETGEAR ausgestatteten Garantien, Haftungsausschlüssen und Lizenzvereinbarungen vertreiben. Der Partner unternimmt alle von NETGEAR oder dem Distributor verlangten, zumutbaren Schritte, um die Endbenutzer über sämtliche zur Anwendung kommenden Beschränkungen und Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Produkte zu informieren. Eine Ernennung zum Partner unterliegt Festlegungen hinsichtlich des zugeteilten Vertriebskanals sowie Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveaus, die von NETGEAR dem Partner nach Abschluss des Anmeldeprozesses in E-Mail-Benachrichtigungen mitgeteilt werden. Dieser Abschnitt schränkt nicht die Möglichkeit des Partners ein, Produkte anderer Anbieter an Endbenutzer weiterzuverkaufen.

2.2 Umfang der Partnerschaft. In Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Partner die Produkte stets in Kombination mit erheblichem Mehrwert in Gestalt von Partnerprodukten oder Dienstleistungen und / oder komplementären Produkten und Dienstleistungen vermarkten und weiterverkaufen. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Partner im Hinblick auf NETGEAR, die Produkte oder Dienstleistungen keinerlei Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen eingehen, die nicht durch NETGEAR im Voraus schriftlich autorisiert worden sind oder die sich nicht aus den dem Partner vom Distributor oder NETGEAR selbst zur Verfügung gestellten Unterlagen ableiten lassen und in jeder Hinsicht mit diesen im Einklang stehen.

3.0 Lizenzerteilungen; Beschränkungen.

3.1 Lizenzerteilungen für Warenzeichen. Für die Dauer der Laufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt NETGEAR hiermit dem Partner ein kostenloses, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Ausstellung der von NETGEAR beanspruchten Warenzeichen, Servicezeichen und Logos, einschließlich des "NETGEAR PowerShift Partner Logo", (die "Zeichen") und zwar ausschließlich in Verbindung mit dem Weiterverkauf von Produkten / Dienstleistungen an Endbenutzer und ausschließlich in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang. Der Partner verpflichtet sich zur Vermarktung und zum Vertrieb der Produkte ausschließlich unter diesen Zeichen. Der Partner entfernt oder verändert keine der Copyright-Hinweise, Warenzeichen oder Verpackungen von Produkten und Dokumentationen. Der Partner verwendet die Zeichen entsprechend den Hinweisen zur Verwendung der Warenzeichen bzw. dem entsprechenden Styleguide von NETGEAR. Falls von NETGEAR verlangt, stellt der Partner NETGEAR sämtliches für Aktions- und Werbemaßnahmen verwendetes bzw. sämtliches anderes Material zur Verfügung, welches auf die entsprechenden Zeichen verweist oder diese darstellt, um solches Material von NETGEAR prüfen und genehmigen zu lassen. Die Verwendung der Zeichen begründet keinerlei Recht, Titel oder Interesse an den Zeichen zugunsten des Partners oder fortdauernde Rechte zur Vermarktung oder zum Vertrieb von Produkten durch den Partner. Der Partner sichert NETGEAR seine Mitarbeit zu für den Fall, dass NETGEAR Maßnahmen gegen etwaige Verletzungen solcher Rechte anstrengt.

3.2 Lizenzerteilung. Soweit die Produkte Software oder Firmware beinhalten bzw. aus solcher bestehen, umfasst die Partnerschaft lediglich die Gewährung einer Lizenz an den Partner zum Vertrieb solcher Software oder Firmware an Endbenutzer und überträgt keinerlei Rechte, Titel oder Interessen an der entsprechenden Software oder Firmware an den Partner oder einen Endbenutzer. Die Lizenz für solche Software oder Firmware erfolgt auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der dem entsprechenden Produkt zugehörigen Lizenzvereinbarung. Die Auslegung von Begriffen wie "verkaufen", "kaufen", und "Preis" erfolgt im Sinn des Abschnitts 3.2.

3.3 Beschränkungen. Der Partner ist nicht befugt, die Software zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (reverse engineer), zu dekompilieren, zu zerlegen oder zu versuchen, den Quellcode oder die Programmierstruktur und Funktion aus der Software abzuleiten oder aus der Software abgeleitete Arbeiten zu erstellen. Weiterhin ist er nicht befugt, nicht autorisierte Kopien der Software zu erstellen; Software und Dokumentationen an einen anderen Abnehmer als an einen Endbenutzer zu vertreiben oder zu vermarkten; proprietäre Hinweise, Labels oder Zeichen auf oder in einer Software oder Dokumentation zu entfernen; NETGEAR eigene Zeichen eintragen zu lassen bzw. das Eigentum von NETGEAR an diesen Zeichen in Frage zu stellen; Garantien, Haftungsausschlüsse und Lizenzvereinbarungen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, zu verändern oder zu entfernen; oder die Software anders zu nutzen denn als Teil des Produkts, in das die Software integriert ist, bzw. für das die Software geliefert worden ist.

4.0 Berichte. Der Partner verpflichtet sich dazu, ihm zumutbaren Berichtsanforderungen und Verfahrensweisen zur Einreichung von Berichten nachzukommen, die durch NETGEAR oder den zuständigen Distributor aufgestellt worden sind.

5.0 Preisfestsetzung.

5.1 Partnerpreise. Die vom Partner zu zahlenden Preise für Produkte und Dienstleistungen werden durch den autorisierten Vertriebskanal (Authorized Channel) festgelegt, von dem der Partner diese Produkte und Dienstleistungen bezieht. Im Rahmen der Befugnis von NETGEAR, Begrenzungen für Weiterverkaufspreise festzusetzen, hat der Partner die Möglichkeit, seine Weiterverkaufspreise einseitig festzulegen.

5.2 Aktionspreise. NETGEAR hat die Möglichkeit, dem für den Partner zuständigen Vertriebskanal Rabatte, Preisnachlässe, Sonderangebote, Aktionen und weitere Sonderanreizprogramme anzubieten, die dieser teilweise oder ganz an den Partner weitergeben kann ("NETGEAR Programme"). Diese NETGEAR Programme sind auf den Weiterverkauf an einen oder mehrere Endbenutzer beschränkt. Solche NETGEAR Programme müssen in schriftlicher Form – einschließlich in Form einer E-Mail-Benachrichtigung durch NETGEAR – vorliegen und sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, während dem das entsprechende NETGEAR Programm gültig ist. Soweit ein bestimmter Zeitraum nicht schriftlich festgelegt ist, gilt ein Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden NETGEAR Programms. NETGEAR kann ein solches NETGEAR Programm von der Verpflichtung des Partners abhängig machen, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen nicht über bestimmten, von NETGEAR festgelegten Preisen weiterzuverkaufen. Eine solche Verpflichtung untersagt es dem Partner allerdings nicht, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen zu Preisen zu verkaufen, die unter den von NETGEAR festgesetzten Preisen liegen.

6.0 Garantieleistungen.

6.1 Garantie für Hardware- und Softwaremedien. Die Produkte sind mit Garantieleistungen von NETGEAR für den Endkunden ausgestattet. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen diesem Abschnitt 5 und den Garantien und Haftungsausschlüssen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, gelten die Letzteren.

6.2 Einschränkungen. Es besteht keine Garantie, wenn die Hardware oder Software (i) in irgendeiner Weise verändert wurde; dazu zählt unter anderem auch das Entfernen oder Verändern der ursprünglichen Identifikationszeichen, es sei denn, diese Veränderungen wurden von NETGEAR vorgenommen; (ii) nicht entsprechend der zugehörigen Dokumentation installiert, betrieben, repariert oder gewartet worden ist; (iii) von Parteien betreut worden ist, die nicht von NETGEAR oder im Auftrag von NETGEAR geschult worden sind; oder (iv) übermäßigem physischen, thermischen oder elektrischen Stress ausgesetzt worden ist bzw. infolge unsachgemäßer Behandlung, Fahrlässigkeit oder eines Unfalls in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Weiterhin ist die Hardware oder Software nicht für die Verwendung in (A) der Planung, dem Bau, Betrieb oder der Wartung von Atomanlagen, (B) der Steuerung oder dem Betrieb von Flugzeugen, oder (C) dem Betrieb von lebensunterstützender oder lebenswichtiger medizinischer Ausrüstung entwickelt worden, noch ist deren Anwendung in diesen Bereichen vorgesehen. NETGEAR schließt bei solchen Verwendungen jede ausdrückliche oder implizierte Garantie aus. NETGEAR ist nicht verantwortlich für das Sichern von Programmen und Daten gegen Verlust oder Fehlerhaftigkeit. Die Garantiepflichten von NETGEAR beinhalten keinen Installationssupport.

6.3 Haftungsausschluss. SÄMTLICHE AUF DEN WEBSITES VON NETGEAR BEREITGESTELLTEN MATERIALIEN WERDEN "SO WIE SIE SIND" BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT -6.1 ANGEGEBENEN FÄLLE SCHLIESST NETGEAR AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUS, SEIEN DIESE GARANTIEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG VORGESCHRIEBEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM ETWAIGE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES NICHTVORHANDENSEINS VERSTECKTER MÄNGEL, DER ABWESENHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN ODER GARANTIEN, WELCHE SICH AUS DEM GEWOHNHEITSRECHT, AUS DER HANDELSPRAXIS ODER AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF ERGEBEN KÖNNEN. NETGEAR GARANTIERT NICHT FÜR DIE GENAUIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER AUF SEINEN INTERNETSEITEN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, LINKS ODER ANDEREN MATERIALIEN, UND NETGEAR GARANTIERT NICHT, DASS SEINE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER OHNE PROBLEME ODER UNTERBRECHUNGEN ARBEITET.

7.0 Anforderungen des Partnerprogramms

7.1 Qualifikationen. Der Partner sichert zu, sich jederzeit an die durch NETGEAR für das Partnerprogramm aufgestellten Richtlinien und Kriterien zu halten. Dazu zählen unter anderem die Unterhaltung einer Verkaufsorganisation, von Einrichtungen und weiteren Ressourcen, um einen Verkaufs- und Technikservice sowie Support und Hilfe bieten zu können, und um die Partnerpflichten im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen zu können. Einen überwiegenden Teil des Partnergeschäfts führt der Partner über Verkaufsgeschäfte vor Ort, beim Kunden, in Form von Mehrwertgeschäften durch. NETGEAR behält sich das Recht vor, Überprüfungen beim Partner durchzuführen oder von diesem zusätzliche Informationen zu verlangen, um sicherzustellen, dass sich der Partner an die vorliegende Vereinbarung hält, die vereinbarten Aktionsprogramme durchführt und / oder weiterhin die Voraussetzungen für das Partnerprogramm erfüllt. Falls NETGEAR den Eindruck gewinnt, dass der Partner die zum betreffenden Zeitpunkt maßgeblichen Voraussetzungen für ein Partnerprogramm nicht erfüllt, kann NETGEAR den Partner aus dem entsprechenden Programm herausnehmen oder dessen zugeteiltes Verkaufsgebiet, Vertriebskanal oder Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveau ändern.

7.2 Demonstrations- und Testausrüstung. Wenn der Partner Ausrüstungskomponenten der Produkte für Demonstrations- und Testzwecke kauft, darf der Partner diese Produkte ausschließlich zur Durchführung von Demonstrationen, interner Evaluierungen und Tests verwenden. Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine dieser Demonstrations- bzw. Evaluierungsprodukte an Dritte weitergeben, verkaufen oder an solche Dritte Unterlizenzen vergeben. Die im Rahmen des Programms für Demonstrations- und Testausrüstung lizenzierte Software unterliegt den Nutzungsbedingungen, welche auf der Versiegelungsfolie der Software-Verpackung aufgedruckt bzw. in der anklickbaren Zustimmungserklärung zur Nutzung der Software enthalten sind.

7.3 Weitere Vergünstigungen. Der Partner erhält Zugang zur Partner-Website von NETGEAR, die dem Partner Hilfsmittel und Ressourcen für seine Verkaufsaktivitäten bietet.

8.0 Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrollen. Der Partner erkennt an, dass die Produkte, Dienstleistungen und Technologien bzw. direkt aus diesen abgeleitete andere Produkte ("Produkte, Dienstleistungen und Technologien"), die der Partner im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung möglicherweise kauft und weiterverkauft, den Ausfuhrkontrollbestimmungen des Landes, in dem sich das Verkaufsgebiet des Partners befindet, sowie den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten (USA) unterliegen. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen, die in Bezug auf die Verwendung, die Ausfuhr, den Weiterexport und den Transfer von Produkten, Dienstleistungen und Technologien von NETGEAR zur Anwendung kommen. Weiterhin wird sich der Partner um den Erhalt sämtlicher in seinem Land und in den Vereinigten Staaten erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen bemühen. NETGEAR und der Partner verpflichten sich zur gegenseitigen Beibringung von Informationen und Leistung von Hilfe, die der jeweils andere in zumutbarem Umfang und im Zusammenhang mit dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen anfordern kann, und zu zeitgerechtem Handeln, um sämtliche diesbezüglich erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Der Partner verpflichtet sich zur Durchführung vollständiger, wahrheitsgemäßer und genauer Aufzeichnungen über die Ausfuhren, Weiterexporte und Transfers der von ihm gekauften, bereitgestellten oder vertriebenen Produkte, Dienstleistungen und Technologien gemäß den in den Vereinigten Staaten und in seinem Land geltenden Gesetzen, sowie zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen während mindestens fünf (5) Jahren gerechnet ab dem Datum der entsprechend erfolgten Ausfuhren, Weiterexporte oder Transfers. Die in dieser Klausel ausgeführte Verpflichtung des Partners hat Bestand auch über das Ablauf- bzw. Kündigungsdatum dieser Vereinbarung hinaus.

9.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Vereinbarung und sämtliche Anhänge.

9.1 Vertrauliche Informationen Unter Vertraulichen Informationen sind sämtliche Information zu verstehen, die an den anderen (i) in fassbarer Form weitergegeben werden und als "vertraulich" oder "proprietär" bezeichnet sind; (ii) mündlich weitergegeben und innerhalb von 30 Tagen ab deren Weitergabe an die andere Partei in schriftlicher Form zusammengefasst übermittelt werden; oder (iii) aus deren Art und den Umständen deren Mitteilung die empfangende Partei vernünftigerweise schließen kann, dass es sich bei den entsprechenden Informationen um vertrauliche oder proprietäre Informationen handelt. Vertrauliche Informationen beinhalten nicht Informationen, die: (a) ohne jedes Fehlverhalten der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt sind, was sich durch deren Aufzeichnung belegen lässt, (c) hernach der empfangenden Partei durch einen Dritten als Rechtsangelegenheit und ohne jegliche Beschränkung hinsichtlich deren Weitergabe mitgeteilt werden; (d) durch die empfangende Partei unabhängig, und ohne dass dies einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung darstellt, entwickelt wurde; oder die (e) in Erfüllung einer gültigen Verfügung eines Gerichts oder einer sonstigen staatlichen Autorität weitergegeben werden, oder deren Weitergabe in sonstiger Weise gesetzlich erforderlich ist, vorausgesetzt die der entsprechenden Aufforderung nachkommende Partei teilt diesen Schritt der anderen Partei frühzeitig mit, so dass diese in der Lage ist, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen die Parteien darin überein, dass sämtliche Preislisten und Produktpläne von NETGEAR als Vertrauliche Informationen im Sinne der vorliegenden Vereinbarung anzusehen sind. Jede der Parteien wird ein zumutbares Maß an Sorgfalt aufwenden, um sämtliche Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, und keine der Parteien wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben oder solche Vertraulichen Informationen für unberechtigte Zwecke verwenden. Jede der Parteien darf Vertrauliche Informationen nur an solche Empfänger, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, die im Rahmen der Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung ein Erfordernis zur Kenntnis solcher Vertraulichen Informationen haben. Keine der Parteien gewährt der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung Rechte oder Lizenzen an in Vertraulichen Informationen enthaltenem intellektuellem Eigentum, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder anderweitig. Die der empfangenden Partei obliegenden Pflichten haben so lange Bestand, bis die Vertraulichen Informationen der anderen Partei öffentlich verfügbar werden und / oder ohne das Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt gemacht werden. Sämtliche Vertraulichen Informationen müssen unverzüglich an die weitergebende Partei zurückgegeben werden, nachdem das Erfordernis der empfangenden Partei an diesen Informationen aufgehört hat zu bestehen oder nachdem die empfangende Partei von der weitergebenden Partei zur Rückgabe dieser Informationen aufgefordert worden ist oder nachdem die vorliegende Vereinbarung keinen Bestand mehr hat. Jede der Parteien stimmt darin überein, dass ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsbestimmungen dem anderen irreparablen Schaden zufügt und die andere Partei infolgedessen zur Beschreitung des Rechtswegs berechtigt. Die Weitergabe Vertraulicher Informationen unterliegt der vorliegenden Vereinbarung. Diese ersetzt etwaige früher zwischen den Parteien bestehende oder in deren Namen ausgeübte Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Sämtliche solche Vertraulichen Informationen werden ab dem Datum von deren Weitergabe so behandelt als seien sie im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung weitergegeben worden (und als sei diese Vereinbarung in Kraft).

9.3 Einhaltung von Gesetzen und Entschädigungsverpflichtungen des Partners. Der Partner verpflichtet sich zur vollen Einhaltung sämtlicher Statuten, Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Durchführungsanweisungen und dergleichen (gemeinsam als die "Gesetze" bezeichnet), die im Hinblick auf die Produkte und / oder Dienstleistungen, NETGEAR oder die Geschäftsaktivitäten des Partners in einem Land, Bundesstaat, einer Kommune oder sonstigen Gebietskörperschaften gelten. Hierzu zählen unter anderem auch Exportgesetze, Umweltgesetze, Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels, Kartellgesetze, Arbeitsgesetze und Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit.

9.3.1 Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher zur Anwendung kommender Gesetze auf Bundesebene, Bundesstaatsebene und kommunaler Ebene. Dazu zählt unter anderem auch die Beachtung des in den Vereinigten Staaten geltenden Antikorruptionsgesetzes (United States Foreign Corrupt Practices Act, FCPA). Es ist dem Partner untersagt, direkt oder indirekt an wen auch immer Geld, Bestechungs- oder Schmiergeld zu bezahlen, Gegenstände von Wert zu vergeben oder Geschenke zu machen, oder solche Leistungen anzubieten oder solchen Leistungen zuzustimmen. Hierunter fallen unter anderem auch ebensolche Leistungen an staatliche Funktionsträger, staatliche Angestellte, Regierungsvertreter, Unternehmensvertreter, Vertreter öffentlicher oder internationaler Organisationen oder Leistungen an jedweden Dritten, von dem angenommen werden kann oder bei dem der Eindruck entstehen könnte, dass die entsprechenden Leistungen den Zweck verfolgen könnten, sich direkt oder indirekt einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder einen solchen zu erhalten, der in irgendeiner Weise mit den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR im Zusammenhang steht, oder bei denen es darum gehen könnte, entsprechende Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Der Partner ist verpflichtet, sich an sämtliche Regeln zu halten, die hinsichtlich Ausschreibungs- und Angebotsverfahren einzuhalten sind. Der Partner darf staatlichen Angestellten oder Funktionsträgern keine Beschäftigung anbieten, wenn dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen würde.

9.3.2 Öffentliche Auftraggeber. Vorgehensweisen, die im Umgang mit nicht staatlichen Kunden angebracht sein mögen, sind dies möglicherweise nicht oder sind vielleicht sogar gesetzeswidrig bei Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen bzw. mit Unternehmen in öffentlichem Besitz oder Unternehmen die staatlicher Kontrolle unterstehen bzw. staatlichen Reglementierungen hinsichtlich des Beschaffungswesens unterliegen ("Öffentliche Auftraggeber"). Bei Verkaufsaktivitäten des Partners an Öffentliche Auftraggeber muss der Partner sämtliche Gesetze, Regeln, Beschaffungsbestimmungen und Vertragsklauseln bezüglich des Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen durch solche Öffentlichen Auftraggeber beachten, unabhängig davon ob solche Verkaufsgeschäfte direkt oder indirekt erfolgen. Dies schließt Marketingaktivitäten oder die Empfehlung von NETGEAR Produkten und / oder Dienstleistungen mit ein. Bei seinen Geschäften mit Stellen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten muss der Partner das US-Gesetz zur Beschaffungsintegrität (Federal Procurement Integrity Act) beachten. Bei Geschäftsbeziehungen mit Öffentlichen Auftraggebern sind möglicherweise besondere Verbote und Gebote zu beachten, welche sich aus Statuten, Vorschriften, Regierungsverträgen oder Regierungsunterverträgen hinsichtlich der Zahlung und / oder der Erhebung von Gebühren bzw. anderen Zuwendungen ergeben. Bei sämtlichen Transaktionen mit staatlichen Stellen muss der Partner sicherstellen, dass die Leistung von Zahlungen erlaubt ist, bevor er Gebühren oder andere Entschädigungsleistungen erhebt. Möglicherweise ist der Partner verpflichtet, dem Kunden potenzielle Gebührenerhebungen schriftlich mitzuteilen. Es obliegt dem Verantwortungsbereich des Partners, von Fall zu Fall zu ermitteln, ob eine potenzielle Gebühr zulässig ist und ob deren Offenlegung erforderlich ist. 9.3.3 Gefälligkeiten im Geschäftsverkehr. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass Ausgaben in Verbindung mit Kunden des Partners (beispielsweise für Geschenke, Mahlzeiten oder Unterhaltungsveranstaltungen) nicht als Bestechungsversuch oder unangebrachten Beeinflussungsversuch des Urteilsvermögens eines Kunden ausgelegt werden können, um einen ungebührlichen Vorteil hinsichtlich des Verkaufs von NETGEAR Produkten oder Dienstleistungen zu erlangen. Darüber hinaus muss sich der Partner an sämtliche Gesetze und Vorschriften halten, die im Zusammenhang mit solchen Ausgaben zu beachten sind.

9.3.4 Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels. Der Partner hat sich in vollem Umfang an die geltenden Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels und an die Wertpapiergesetze zu halten, die auf den Handel mit NETGEAR Wertpapieren Anwendung finden. Soweit der Partner im Besitz bedeutender, nicht öffentlicher Informationen über NETGEAR ist, darf der Partner diese Informationen ausschließlich für den Zweck verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt worden sind. Der Partner darf diese Informationen nicht dazu verwenden, um mit NETGEAR Wertpapieren zu handeln, und er darf die Informationen nicht an Dritte weitergeben, um diesen den Handel mit NETGEAR Wertpapieren zu ermöglichen.

9.3.5 Exportgesetze. Der Partner sichert zu, weder direkt noch indirekt Produkte oder zugehörige technische Informationen ohne die vorherige Einholung sämtlicher von allen zuständigen kanadischen und US-amerikanischen Behörden und Einrichtungen erforderlichen Genehmigungen zu exportieren.

9.3.6 Verhaltenskodex. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Partner von NETGEAR, der als Anhang A zur vorliegenden Vereinbarung beigefügt ist. 9.3.7 Schadloshaltung. Der Partner verpflichtet sich, NETGEAR, seine Geschäftsführer, Funktionsträger, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter schadlos zu halten gegenüber (i) jeder Art von Schadenersatzansprüchen, Forderungen, Maßnahmen, gerichtlichen Klagen, Untersuchungen und Verfahren, die sich in Verbindung mit etwaigen Rechtsverletzungen durch den Partner im Sinne dieses Abschnitts 9.3 ergeben ("Schadenersatzansprüche aus Rechtsverletzungen") und (ii) jeder Art etwaiger Pfandrechte, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren), die in Verbindung mit möglichen Schadenersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen entstehen.

9.4 Vertragslaufzeit; Kündigung.

9.4.1 Vertragslaufzeit. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens, soweit sie nicht entsprechend den Festlegungen in dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um weitere Einjahreszeiträume, soweit nicht eine der Parteien die Vereinbarung gegenüber der anderen Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem entsprechenden Verlängerungstermin kündigt.

9.4.2 Kündigung ohne Grund. Jeder der vertragschließenden Parteien kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mindestens 30 Tage vor dem Kündigungstermin gegenüber der anderen Partei kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass NETGEAR die Vereinbarung unmittelbar nach der Kündigung gegenüber dem Partner innerhalb der ersten 30 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens kündigen darf.

9.4.3 Kündigung mit Grund. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt werden, wenn dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter schriftlicher Benachrichtigung von der anderen Partei behoben wird, oder wenn dieser Verstoß nicht unmittelbar nach eingegangener Kündigung behoben wird, wenn dieser schwerwiegende Verstoß aus seiner Natur begründet nicht innerhalb von 30 Tagen behoben werden kann. Hierunter fällt unter anderem auch die Nichteinhaltung wesentlicher Elemente des für den Partner geltenden Partnerprogramms. NETGEAR kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Partner seinen Geschäftsbetrieb einstellt, zahlungsunfähig wird, einem Konkursverwalter unterstellt wird, eine außerkonkursrechtliche Geschäftsabwicklung durch privatgeschäftlich bestellten Vertreter durchführt, in einen freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs eintritt; oder wenn erhebliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse aufseiten des Partners eintreten oder es zu einem Verkauf oder Transfer von im Wesentlichen sämtlichen Vermögenswerten des Partners kommt; oder wenn NETGEAR gewahr wird, dass der Partner in Verbindung mit seiner Beteiligung am Partnerprogramm falsche Angaben gemacht oder sich Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen. 9.4.4 Pflichten nach Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gilt das Folgende: (a) Sämtliche durch NETGEAR erteilten Genehmigungen und Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, und sämtliche Rechte fallen an NETGEAR zurück. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erstrecken sich auf alle Produkte und Dienstleistungen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Vertragsbeendigung aufgrund von Nichtzahlung erfolgt ist. (b) Der Partner darf nur Produkte aus seinem Inventar und nur solche weiteren Produkte verkaufen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind. (c) Falls der Partner Serviceleistungen an Endbenutzer geliefert hat, wird NETGEAR solche Serviceleistungen an Endbenutzer gemäß den Standardsupport-Richtlinien von NETGEAR liefern oder die Bereitstellung von UNTERNEHMENS-Serviceleistungen an einen anderen autorisierten Weiterverkäufer in der Region übertragen, vorausgesetzt der Partner bezahlt NETGEAR oder dem anderen autorisierten Weiterverkäufer alle vom Endbenutzer an den Partner für den Rest der Servicelaufzeit gezahlten Servicegebühren. (d) Die Parteien geben unverzüglich alle Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben, an die andere Partei zurück, einschließlich sämtliche mit den vorgenannten Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen in Zusammenhang stehenden Materialien. (e) Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Forderungen oder Schäden jedweder Art, die sich aus der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung gemäß den Abschnitten 9.4.1, 9.4.2 oder 9.4.3 ergeben, einschließlich jedweder Begleit- und Folgeschäden und einschließlich unter anderem jedweder Entschädigungen oder Erstattungen für entgangene Gewinne, entgangene vorweggenommene Verkaufsgeschäfte oder verlorenen Goodwill. Durch die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung erlischt allerdings keine möglicherweise bestehende Haftung der beiden Parteien, die sich aus der Zeit vor der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung begründet. Dazu zählen unter anderem auch fällige Zahlungen. DER PARTNER VERZICHTET AUF JEDWEDES RECHT, WELCHES ER MÖGLICHERWEISE VON RECHTS WEGEN ODER ANDERWEITIG NACH BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG HINSICHTLICH DES ERHALTS VON ENTSCHÄDIGUNGEN ODER REPARATIONEN BESITZT, ES SEI DENN, SOLCHES RECHT WIRD IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT. (f) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit, um sämtlichen gegenüber Endbenutzern und einzelnen Parteien noch bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.

9.5 Fortbestandsklausel. Die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung befreit keine der Parteien von bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen der jeweils anderen Partei gegenüber oder beeinträchtigt bestehende Rechte oder Haftungen der Parteien hinsichtlich Verstößen gegen diese Vereinbarung. Abschnitt 9 hat auch nach Beendigung dieser Vereinbarung so lange weiter Bestand, bis die darin genannten Verpflichtungen erfüllt sind. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für durch diese erlittene Schäden, Verluste oder Aufwendungen infolge oder in Begleitung einer Vertragsbeendigung entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung, unabhängig davon, ob die entsprechende Partei dieser Schäden, Verluste oder Aufwendungen Gewahr ist. Der Partner verzichtet hiermit auf jede Art Entschädigung, auf die er von Rechts wegen oder anderweitig möglicherweise im Fall einer solchen Vertragsbeendigung Anspruch hätte.

9.6 Salvatorische Klausel. Falls Teile der vorliegenden Vereinbarung sich als rechtsunwirksam herausstellen sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unbeschadet und behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit. Rechtsunwirksam befundene Bestimmungen dieser Vereinbarung sind demnach so neu zu gestalten, dass sie ein Maximum an Rechtswirksamkeit im Sinne der von den Parteien in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absichten verleihen.

9.7 Verzichtsklausel. Ein Nichtdurchsetzen von Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht dieser Partei auf ihr Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt jede einzelne der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.

9.8 Zuständige Gesetzgebung und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Ausnahme der in ihr getroffenen Wahl an Gesetzesregelungen und ohne Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods). Der Partner stimmt zu, dass im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung die Zuständigkeit für die persönliche und ausschließliche Gerichtsbarkeit sowie der Gerichtsstand den Bundes- und Bundesstaatsgerichten innerhalb des Santa Clara County, Kalifornien, zufällt.

9.9 Übertragbarkeitsklausel. Der Partner darf seine Rechte und Pflichten aus der vorliegenden Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR an Dritte übertragen oder abtreten.

9.10 Benachrichtigungen. Jede im Rahmen dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Benachrichtigung an NETGEAR muss per eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen. Die Zustellung muss über einen anerkannten internationalen Expresskurierdienst (wie DHL oder Federal Express) erfolgen oder der Brief persönlich bei der folgenden Adresse abgegeben werden: Legal Department; NETGEAR, Inc.; 350 East Plumeria Drive; San Jose, CA 95134; USA. Die Benachrichtigung gilt als erfolgt, sobald sie beim Adressaten eingegangen ist.

9.11 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Partners ist keine der beiden Parteien verantwortlich in Fällen von Nichterfüllung, deren Ursachen jenseits der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei zu finden sind.

9.12 Unabhängige Vertragsnehmer. Die mit der vorliegenden Vereinbarung begründete Beziehung ist diejenige unabhängiger Vertragsnehmer, und keine der in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Auslassungen darf in einer Weise ausgelegt werden, die (i) eine der Parteien dazu ermächtigt, die Geschäftsaktivitäten des anderen zu führen oder zu kontrollieren, (ii) die Parteien in der Rechtsbeziehung einer Partnerschaft, eines Joint Venture, Franchise-Unternehmens oder einer sonstigen Beziehung als Beteiligte in einer gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Unternehmung zu konstituieren, oder (iii) es einer der Parteien erlaubt, zu welchem Zweck auch immer Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen oder zu schaffen.

9.13 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNGEACHTET ALLER SONSTIGEN AUSLASSUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG IST DIE KUMULIERTE UND AGGREGIERTE HAFTUNG VON NETGEAR UND SEINEN LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UND / ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN BESCHRÄNKT AUF DIE SUMME, DIE DER PARTNER FÜR NETGEAR PRODUKTE (WIE OBEN BESCHRIEBEN) ODER NETGEAR DIENSTLEISTUNGEN AN SEINEN DISTRIBUTOR IN DEN DREI MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS BZW. DER SITUATION, DIE ZU SOLCH EINEM HAFTUNGSANSPRUCH GEFÜHRT HAT, GEZAHLT HAT. IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT NETGEAR DIE HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUST ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER DIENSTE WELCHER ART AUCH IMMER, ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER IN DER FOLGE SICH ERGEBENDE SCHÄDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER BENUTZUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERWORBENEN PRODUKTE ODER AUS DEM AUSFALL VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN ERGEBEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLSCHLAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS JEDWEDER BESCHRÄNKTEN ABHILFE.

9.14 Aktualisierungen auf der NETGEAR Website. Diese Vereinbarung unterliegt, ebenso wie weitere Materialien, der Aktualisierung durch NETGEAR, die von Zeit zu Zeit erfolgen kann. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einzelne Elemente des Partnerprogramms zu ändern. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, auf den Websites von NETGEAR nach Aktualisierungen zu suchen und auf die fortdauernde Einhaltung sämtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zu achten. Die Berechtigung des Partners zu dessen weiteren Teilnahme am Partnerprogramm beruht auf seiner Zustimmung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von NETGEAR.

9.15 Maßgeblichkeit der Zustimmung zur englischsprachigen Version dieser Vereinbarung per Mausklick. Durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) bekundet der Partner seinen Willen zur Abgabe eines Angebots auf der Grundlage der hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, dass ein Vertrag zwischen ihm und NETGEAR erst dann zustande gekommen ist, wenn NETGEAR das Angebot des Partners schriftlich bestätigt und angenommen hat. Zur Ausräumung sämtlicher Zweifel kann diese schriftliche Bestätigung durch NETGEAR per E-Mail erfolgen. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen, zwischen den Parteien bestandenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen, welche die Registrierung als Partner bei NETGEAR regeln, sowie sämtliche heruntergeladenen oder übersetzten Versionen dieser Vereinbarung, unabhängig davon ob diese heruntergeladenen oder übersetzten Versionen von einer der Parteien unterzeichnet worden sind oder nicht. Die Person, die durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) ihre Willensbekundung abgegeben hat, bestätigt damit, dass sie über die Befugnis verfügt, im Namen des Partners die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.

 

NETGEAR Partner Verhaltenskodex

Die nachfolgenden Bestimmungen sind als Ergänzung zu den Bestimmungen Ihrer Vereinbarung mit NETGEAR ("NETGEAR") zu verstehen.

NETGEAR erwartet von Ihnen als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit an hohe ethische Prinzipien halten. Ihnen fällt eine wichtige Rolle zu bei der Wahrung des Vertrauens, das Investoren, Kunden, Kollegen und die globale Geschäftsgemeinschaft in NETGEAR und seine Geschäftspartner setzen.

Dieser Verhaltenskodex (Kodex) gilt für Sie selbst und für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich aller Ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Geschäftsverhältnis mit NETGEAR weltweit. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Ihrer Mitarbeiter, die mit Personal und den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR zu tun haben, Kenntnis von diesem Kodex haben. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex kann zur Kündigung Ihres Status als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf führen. Dieser Kodex definiert Mindeststandards bezüglich Geschäftsgebaren und akzeptabler Geschäftspraktiken.

1. Finanzielle Integrität und Buchführung. Die Angaben und Eingaben, die Sie NETGEAR und unseren gemeinsamen Kunden gegenüber machen, müssen der Wahrheit entsprechen. Diese Informationen umfassen unter anderem das Berichtswesen hinsichtlich der Verkaufsstellen und der erfolgten Verkäufe, das Bestellwesen, spezifische Anfragen bezüglich Angebotserstellung und Preisanfragen sowie Anfragen zu Preisnachlässen und Rückerstattungen.

2. Ihre Kommunikation hinsichtlich NETGEAR. Sämtliche Äußerungen, Mitteilungen und Zusicherungen an NETGEAR Kunden müssen wahrheitsgemäß, vollständig und genau sein. Ebenso dürfen Sie ohne schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine nicht autorisierten Verpflichtungen im Namen von NETGEAR eingehen oder den Versuch hierzu unternehmen. Dazu zählen auch Festlegungen hinsichtlich Produkteigenschaften. Weiterhin ist es Ihnen untersagt, NETGEAR oder Teilhaber von NETGEAR, Wettbewerber oder Kunden zu diffamieren oder herabzuwürdigen.

3. Verantwortungsvolles Verhalten als Geschäftspartner. Sie und Ihre Mitarbeiter sind gehalten, sich in professioneller Weise zu verhalten, während Sie die Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR am Markt repräsentieren. Das bedeutet, dass Sie im Geschäftsverkehr alle Personen würde- und respektvoll behandeln, solange Sie Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR vermarkten, verkaufen oder Support bieten.

4. Menschenrechte der Mitarbeiter; Gesundheit und Sicherheit. Sie verpflichten sich zur Achtung der Menschenrechte von Mitarbeitern und zu deren Behandlung mit Würde und Respekt im Sinne des Verständnisses der internationalen Gemeinschaft. Sie dürfen Mitarbeiter nicht in unmenschlicher Weise behandeln. Sie haben darauf zu achten, dass Ihre Mitarbeiter keinen Belästigungen und unrechtmäßiger Diskriminierung ausgesetzt sind. Weiterhin haben Sie für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten zu sorgen.

 

NETGEAR Partner Portal Nutzungsbedingungen

NETGEAR SWITZERLAND GmbH

PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG

BEVOR SIE SICH ALS PARTNER BEI NETGEAR SWITZERLAND GmbH ("NETGEAR") REGISTRIEREN, LESEN SIE BITTE DIESE PARTNERREGISTRIERUNGSVEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") DURCH. INDEM SIE SICH BEI NETGEAR REGISTRIEREN, STIMMEN SIE (ALS PARTNER ODER FALLS SIE NICHT DER PARTNER SIND ALS VERTRETER / ERFÜLLUNGSGEHILFE, DER ZU RECHTSVERBINDLICHEN HANDLUNGEN IM NAMEN DES PARTNERS BEFUGT IST) ZU, DURCH DIESE VEREINBARUNG RECHTLICH GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DEN IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN ODER ZUSTIMMEN KÖNNEN, DANN AKZEPTIEREN SIE DIESE BESTIMMUNGEN BITTE NICHT BZW. REGISTRIEREN SIE SICH NICHT ALS PARTNER BEI NETGEAR.

Als Parteien dieser Vereinbarung treten NETGEAR und der Partner in Erscheinung. Als "Datum des Inkrafttretens" dieser Vereinbarung gilt das Datum der Zustimmung des Partners zu dieser Vereinbarung und der abgeschlossene Registrierungsvorgang des Partners.

1.0 Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung verwendete Begriffe:

Distributor(en) bedeutet eine Instanz bzw. mehrere Instanzen, die von NETGEAR zum Vertrieb und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen an Weiterverkäufer in einem bestimmten Verkaufsgebiet autorisiert ist / sind.

Dokumentation bedeutet Betriebshandbücher, Benutzeranleitungen, technische Literatur und anderes durch NETGEAR im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bereitgestelltes schriftliches Material.

Endbenutzer bedeutet ein Kunde, der vom Partner Produkte und Dienstleistungen zur Nutzung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb und nicht zum weiteren Vertrieb oder Verkauf erwirbt.

Hardware bedeutet die physischen Komponenten von NETGEAR Ausrüstung, die an den Partner als Teil der von NETGEAR oder dem Distributor, von dem der Partner bestellt hat, bestellten Produkte geliefert werden.

Partner bedeutet das Unternehmen, das diese Vereinbarung akzeptiert und sich bei NETGEAR registriert, um von NETGEAR oder einem autorisierten Distributor Produkte und / oder Dienstleistungen zu erwerben, um diese an einen Endbenutzer weiterzuverkaufen.

Mehrwert bedeutet die nicht durch NETGEAR beigesteuerte Komponente bzw. den nicht durch NETGEAR beigesteuerten Teil der Gesamtlösung, welche / welcher der Partner an den Endbenutzer liefert. Beispiele für Mehrwert umfassen vor und nach dem Verkauf erfolgte Leistungen bezüglich Netzwerkdesign, geleistete Konfigurationsarbeit, Fehlerbehebung (Troubleshooting), Support sowie den Verkauf komplementärer Produkte und Dienstleistungen, die einen erheblichen Anteil des vom Partner von einem Endbenutzer von NETGEAR Produkten und Dienstleistungen erzielten Gesamtertrags darstellen. Der Partner erkennt an, dass er die Voraussetzungen als Partner nicht erfüllt, wenn er den überwiegenden Teil seiner Geschäfte online abwickelt. Weiterhin erkennt der Partner ausdrücklich an, dass die Bereitstellung von Finanzierungsoptionen bzw. der Verkauf über Auktionswebsites im Internet nicht als Mehrwert anzusehen sind. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Partner in sein Programm aufzunehmen.

Produkt(e) bedeutet Hardware, Software und Dokumentationsmaterial einschließlich Teile der Vorgenannten, die durch NETGEAR zum Zweck des Kaufs und Weiterverkaufs durch den Partner autorisiert worden sind, und die auf Partner-Zertifizierungen und Spezialisierungsniveaus im Rahmen des Partner-Programms und der vorliegenden Vereinbarung beruhen, wobei Produkte ausgeschlossen sind, die entsprechend den Festlegungen, die NETGEAR zu gegebener Zeit trifft, spezieller Autorisierung bedürfen.

Release bedeutet eine neue Produktionsversion der Software. Dienstleistungen bedeutet Wartung und Support für Produkte. Software bedeutet den maschinenlesbaren Objektcode, gleich ob dieser in der Hardware selbst enthalten ist oder getrennt geliefert wird, einschließlich Releases.

Verkaufsgebiet bedeutet das dem Partner von NETGEAR in einer E-Mail-Nachricht nach Abschluss des Partner-Anmeldeprozesses zugeteilte geografische Gebiet.

Weiterverkauf bedeutet hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die keine Software sind, den Transfer des Titels an den Produkten und Dienstleistungen und hinsichtlich Teilen von Produkten und Dienstleistungen, die Software sind, den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen und / oder deren zugehörige Lizenzen. Das Verb "weiterverkaufen" bedeutet die Aktivität des Weiterverkaufs.

2.0 Ernennung des Partners; Umfang der Partnerschaft; Verkauf an Kunden im staatlichen Sektor auf Bundesebene und darunter.

2.1 Ernennung des Partners. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung autorisiert NETGEAR hiermit den Partner zum Kauf und zur Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen für den Weiterverkauf an Endbenutzer im Verkaufsgebiet. Der Partner darf keine Produkte oder Dienstleistungen an einen anderen Weiterverkäufer, Erfüllungsgehilfen, Makler oder anderen Zwischenhändler in der Vertriebskette weiterverkaufen. Der Partner verpflichtet sich, keine Produkte oder Dienstleistungen von einer anderen Quelle als von NETGEAR oder von durch NETGEAR autorisierten Distributoren zu beziehen, es sei denn, der Partner verfügt über eine entsprechende schriftliche Erlaubnis von NETGEAR. Der Partner darf die Produkte nur mit sämtlichen von NETGEAR ausgestatteten Garantien, Haftungsausschlüssen und Lizenzvereinbarungen vertreiben. Der Partner unternimmt alle von NETGEAR oder dem Distributor verlangten, zumutbaren Schritte, um die Endbenutzer über sämtliche zur Anwendung kommenden Beschränkungen und Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Produkte zu informieren. Eine Ernennung zum Partner unterliegt Festlegungen hinsichtlich des zugeteilten Vertriebskanals sowie Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveaus, die von NETGEAR dem Partner nach Abschluss des Anmeldeprozesses in E-Mail-Benachrichtigungen mitgeteilt werden. Dieser Abschnitt schränkt nicht die Möglichkeit des Partners ein, Produkte anderer Anbieter an Endbenutzer weiterzuverkaufen.

2.2 Umfang der Partnerschaft. In Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Partner die Produkte stets in Kombination mit erheblichem Mehrwert in Gestalt von Partnerprodukten oder Dienstleistungen und / oder komplementären Produkten und Dienstleistungen vermarkten und weiterverkaufen. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Partner im Hinblick auf NETGEAR, die Produkte oder Dienstleistungen keinerlei Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen eingehen, die nicht durch NETGEAR im Voraus schriftlich autorisiert worden sind oder die sich nicht aus den dem Partner vom Distributor oder NETGEAR selbst zur Verfügung gestellten Unterlagen ableiten lassen und in jeder Hinsicht mit diesen im Einklang stehen.

3.0 Lizenzerteilungen; Beschränkungen.

3.1 Lizenzerteilungen für Warenzeichen. Für die Dauer der Laufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt NETGEAR hiermit dem Partner ein kostenloses, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Ausstellung der von NETGEAR beanspruchten Warenzeichen, Servicezeichen und Logos, einschließlich des "NETGEAR PowerShift Partner Logo", (die "Zeichen") und zwar ausschließlich in Verbindung mit dem Weiterverkauf von Produkten / Dienstleistungen an Endbenutzer und ausschließlich in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang. Der Partner verpflichtet sich zur Vermarktung und zum Vertrieb der Produkte ausschließlich unter diesen Zeichen. Der Partner entfernt oder verändert keine der Copyright-Hinweise, Warenzeichen oder Verpackungen von Produkten und Dokumentationen. Der Partner verwendet die Zeichen entsprechend den Hinweisen zur Verwendung der Warenzeichen bzw. dem entsprechenden Styleguide von NETGEAR. Falls von NETGEAR verlangt, stellt der Partner NETGEAR sämtliches für Aktions- und Werbemaßnahmen verwendetes bzw. sämtliches anderes Material zur Verfügung, welches auf die entsprechenden Zeichen verweist oder diese darstellt, um solches Material von NETGEAR prüfen und genehmigen zu lassen. Die Verwendung der Zeichen begründet keinerlei Recht, Titel oder Interesse an den Zeichen zugunsten des Partners oder fortdauernde Rechte zur Vermarktung oder zum Vertrieb von Produkten durch den Partner. Der Partner sichert NETGEAR seine Mitarbeit zu für den Fall, dass NETGEAR Maßnahmen gegen etwaige Verletzungen solcher Rechte anstrengt.

3.2 Lizenzerteilung. Soweit die Produkte Software oder Firmware beinhalten bzw. aus solcher bestehen, umfasst die Partnerschaft lediglich die Gewährung einer Lizenz an den Partner zum Vertrieb solcher Software oder Firmware an Endbenutzer und überträgt keinerlei Rechte, Titel oder Interessen an der entsprechenden Software oder Firmware an den Partner oder einen Endbenutzer. Die Lizenz für solche Software oder Firmware erfolgt auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der dem entsprechenden Produkt zugehörigen Lizenzvereinbarung. Die Auslegung von Begriffen wie "verkaufen", "kaufen", und "Preis" erfolgt im Sinn des Abschnitts 3.2.

3.3 Beschränkungen. Der Partner ist nicht befugt, die Software zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (reverse engineer), zu dekompilieren, zu zerlegen oder zu versuchen, den Quellcode oder die Programmierstruktur und Funktion aus der Software abzuleiten oder aus der Software abgeleitete Arbeiten zu erstellen. Weiterhin ist er nicht befugt, nicht autorisierte Kopien der Software zu erstellen; Software und Dokumentationen an einen anderen Abnehmer als an einen Endbenutzer zu vertreiben oder zu vermarkten; proprietäre Hinweise, Labels oder Zeichen auf oder in einer Software oder Dokumentation zu entfernen; NETGEAR eigene Zeichen eintragen zu lassen bzw. das Eigentum von NETGEAR an diesen Zeichen in Frage zu stellen; Garantien, Haftungsausschlüsse und Lizenzvereinbarungen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, zu verändern oder zu entfernen; oder die Software anders zu nutzen denn als Teil des Produkts, in das die Software integriert ist, bzw. für das die Software geliefert worden ist.

4.0 Berichte. Der Partner verpflichtet sich dazu, ihm zumutbaren Berichtsanforderungen und Verfahrensweisen zur Einreichung von Berichten nachzukommen, die durch NETGEAR oder den zuständigen Distributor aufgestellt worden sind.

5.0 Preisfestsetzung.

5.1 Partnerpreise. Die vom Partner zu zahlenden Preise für Produkte und Dienstleistungen werden durch den autorisierten Vertriebskanal (Authorized Channel) festgelegt, von dem der Partner diese Produkte und Dienstleistungen bezieht. Im Rahmen der Befugnis von NETGEAR, Begrenzungen für Weiterverkaufspreise festzusetzen, hat der Partner die Möglichkeit, seine Weiterverkaufspreise einseitig festzulegen.

5.2 Aktionspreise. NETGEAR hat die Möglichkeit, dem für den Partner zuständigen Vertriebskanal Rabatte, Preisnachlässe, Sonderangebote, Aktionen und weitere Sonderanreizprogramme anzubieten, die dieser teilweise oder ganz an den Partner weitergeben kann ("NETGEAR Programme"). Diese NETGEAR Programme sind auf den Weiterverkauf an einen oder mehrere Endbenutzer beschränkt. Solche NETGEAR Programme müssen in schriftlicher Form – einschließlich in Form einer E-Mail-Benachrichtigung durch NETGEAR – vorliegen und sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, während dem das entsprechende NETGEAR Programm gültig ist. Soweit ein bestimmter Zeitraum nicht schriftlich festgelegt ist, gilt ein Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden NETGEAR Programms. NETGEAR kann ein solches NETGEAR Programm von der Verpflichtung des Partners abhängig machen, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen nicht über bestimmten, von NETGEAR festgelegten Preisen weiterzuverkaufen. Eine solche Verpflichtung untersagt es dem Partner allerdings nicht, die betreffenden Produkte und Dienstleistungen zu Preisen zu verkaufen, die unter den von NETGEAR festgesetzten Preisen liegen.

6.0 Garantieleistungen.

6.1 Garantie für Hardware- und Softwaremedien. Die Produkte sind mit Garantieleistungen von NETGEAR für den Endkunden ausgestattet. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen diesem Abschnitt 5 und den Garantien und Haftungsausschlüssen, mit denen die Produkte ausgestattet sind, gelten die Letzteren.

6.2 Einschränkungen. Es besteht keine Garantie, wenn die Hardware oder Software (i) in irgendeiner Weise verändert wurde; dazu zählt unter anderem auch das Entfernen oder Verändern der ursprünglichen Identifikationszeichen, es sei denn, diese Veränderungen wurden von NETGEAR vorgenommen; (ii) nicht entsprechend der zugehörigen Dokumentation installiert, betrieben, repariert oder gewartet worden ist; (iii) von Parteien betreut worden ist, die nicht von NETGEAR oder im Auftrag von NETGEAR geschult worden sind; oder (iv) übermäßigem physischen, thermischen oder elektrischen Stress ausgesetzt worden ist bzw. infolge unsachgemäßer Behandlung, Fahrlässigkeit oder eines Unfalls in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Weiterhin ist die Hardware oder Software nicht für die Verwendung in (A) der Planung, dem Bau, Betrieb oder der Wartung von Atomanlagen, (B) der Steuerung oder dem Betrieb von Flugzeugen, oder (C) dem Betrieb von lebensunterstützender oder lebenswichtiger medizinischer Ausrüstung entwickelt worden, noch ist deren Anwendung in diesen Bereichen vorgesehen. NETGEAR schließt bei solchen Verwendungen jede ausdrückliche oder implizierte Garantie aus. NETGEAR ist nicht verantwortlich für das Sichern von Programmen und Daten gegen Verlust oder Fehlerhaftigkeit. Die Garantiepflichten von NETGEAR beinhalten keinen Installationssupport.

6.3 Haftungsausschluss. SÄMTLICHE AUF DEN WEBSITES VON NETGEAR BEREITGESTELLTEN MATERIALIEN WERDEN "SO WIE SIE SIND" BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT -6.1 ANGEGEBENEN FÄLLE SCHLIESST NETGEAR AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUS, SEIEN DIESE GARANTIEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG VORGESCHRIEBEN. DAZU ZÄHLEN UNTER ANDEREM ETWAIGE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES NICHTVORHANDENSEINS VERSTECKTER MÄNGEL, DER ABWESENHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN ODER GARANTIEN, WELCHE SICH AUS DEM GEWOHNHEITSRECHT, AUS DER HANDELSPRAXIS ODER AUS DEM GESCHÄFTSABLAUF ERGEBEN KÖNNEN. NETGEAR GARANTIERT NICHT FÜR DIE GENAUIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER AUF SEINEN INTERNETSEITEN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, LINKS ODER ANDEREN MATERIALIEN, UND NETGEAR GARANTIERT NICHT, DASS SEINE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER OHNE PROBLEME ODER UNTERBRECHUNGEN ARBEITET.

7.0 Anforderungen des Partnerprogramms

7.1 Qualifikationen. Der Partner sichert zu, sich jederzeit an die durch NETGEAR für das Partnerprogramm aufgestellten Richtlinien und Kriterien zu halten. Dazu zählen unter anderem die Unterhaltung einer Verkaufsorganisation, von Einrichtungen und weiteren Ressourcen, um einen Verkaufs- und Technikservice sowie Support und Hilfe bieten zu können, und um die Partnerpflichten im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen zu können. Einen überwiegenden Teil des Partnergeschäfts führt der Partner über Verkaufsgeschäfte vor Ort, beim Kunden, in Form von Mehrwertgeschäften durch. NETGEAR behält sich das Recht vor, Überprüfungen beim Partner durchzuführen oder von diesem zusätzliche Informationen zu verlangen, um sicherzustellen, dass sich der Partner an die vorliegende Vereinbarung hält, die vereinbarten Aktionsprogramme durchführt und / oder weiterhin die Voraussetzungen für das Partnerprogramm erfüllt. Falls NETGEAR den Eindruck gewinnt, dass der Partner die zum betreffenden Zeitpunkt maßgeblichen Voraussetzungen für ein Partnerprogramm nicht erfüllt, kann NETGEAR den Partner aus dem entsprechenden Programm herausnehmen oder dessen zugeteiltes Verkaufsgebiet, Vertriebskanal oder Zertifizierungs- und Spezialisierungsniveau ändern.

7.2 Demonstrations- und Testausrüstung. Wenn der Partner Ausrüstungskomponenten der Produkte für Demonstrations- und Testzwecke kauft, darf der Partner diese Produkte ausschließlich zur Durchführung von Demonstrationen, interner Evaluierungen und Tests verwenden. Der Partner darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine dieser Demonstrations- bzw. Evaluierungsprodukte an Dritte weitergeben, verkaufen oder an solche Dritte Unterlizenzen vergeben. Die im Rahmen des Programms für Demonstrations- und Testausrüstung lizenzierte Software unterliegt den Nutzungsbedingungen, welche auf der Versiegelungsfolie der Software-Verpackung aufgedruckt bzw. in der anklickbaren Zustimmungserklärung zur Nutzung der Software enthalten sind.

7.3 Weitere Vergünstigungen. Der Partner erhält Zugang zur Partner-Website von NETGEAR, die dem Partner Hilfsmittel und Ressourcen für seine Verkaufsaktivitäten bietet.

8.0 Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrollen. Der Partner erkennt an, dass die Produkte, Dienstleistungen und Technologien bzw. direkt aus diesen abgeleitete andere Produkte ("Produkte, Dienstleistungen und Technologien"), die der Partner im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung möglicherweise kauft und weiterverkauft, den Ausfuhrkontrollbestimmungen des Landes, in dem sich das Verkaufsgebiet des Partners befindet, sowie den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten (USA) unterliegen. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen, die in Bezug auf die Verwendung, die Ausfuhr, den Weiterexport und den Transfer von Produkten, Dienstleistungen und Technologien von NETGEAR zur Anwendung kommen. Weiterhin wird sich der Partner um den Erhalt sämtlicher in seinem Land und in den Vereinigten Staaten erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen bemühen. NETGEAR und der Partner verpflichten sich zur gegenseitigen Beibringung von Informationen und Leistung von Hilfe, die der jeweils andere in zumutbarem Umfang und im Zusammenhang mit dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen anfordern kann, und zu zeitgerechtem Handeln, um sämtliche diesbezüglich erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Der Partner verpflichtet sich zur Durchführung vollständiger, wahrheitsgemäßer und genauer Aufzeichnungen über die Ausfuhren, Weiterexporte und Transfers der von ihm gekauften, bereitgestellten oder vertriebenen Produkte, Dienstleistungen und Technologien gemäß den in den Vereinigten Staaten und in seinem Land geltenden Gesetzen, sowie zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen während mindestens fünf (5) Jahren gerechnet ab dem Datum der entsprechend erfolgten Ausfuhren, Weiterexporte oder Transfers. Die in dieser Klausel ausgeführte Verpflichtung des Partners hat Bestand auch über das Ablauf- bzw. Kündigungsdatum dieser Vereinbarung hinaus.

9.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Vereinbarung und sämtliche Anhänge.

9.1 Vertrauliche Informationen Unter Vertraulichen Informationen sind sämtliche Information zu verstehen, die an den anderen (i) in fassbarer Form weitergegeben werden und als "vertraulich" oder "proprietär" bezeichnet sind; (ii) mündlich weitergegeben und innerhalb von 30 Tagen ab deren Weitergabe an die andere Partei in schriftlicher Form zusammengefasst übermittelt werden; oder (iii) aus deren Art und den Umständen deren Mitteilung die empfangende Partei vernünftigerweise schließen kann, dass es sich bei den entsprechenden Informationen um vertrauliche oder proprietäre Informationen handelt. Vertrauliche Informationen beinhalten nicht Informationen, die: (a) ohne jedes Fehlverhalten der empfangenden Partei allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt sind, was sich durch deren Aufzeichnung belegen lässt, (c) hernach der empfangenden Partei durch einen Dritten als Rechtsangelegenheit und ohne jegliche Beschränkung hinsichtlich deren Weitergabe mitgeteilt werden; (d) durch die empfangende Partei unabhängig, und ohne dass dies einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung darstellt, entwickelt wurde; oder die (e) in Erfüllung einer gültigen Verfügung eines Gerichts oder einer sonstigen staatlichen Autorität weitergegeben werden, oder deren Weitergabe in sonstiger Weise gesetzlich erforderlich ist, vorausgesetzt die der entsprechenden Aufforderung nachkommende Partei teilt diesen Schritt der anderen Partei frühzeitig mit, so dass diese in der Lage ist, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen die Parteien darin überein, dass sämtliche Preislisten und Produktpläne von NETGEAR als Vertrauliche Informationen im Sinne der vorliegenden Vereinbarung anzusehen sind. Jede der Parteien wird ein zumutbares Maß an Sorgfalt aufwenden, um sämtliche Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln, und keine der Parteien wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben oder solche Vertraulichen Informationen für unberechtigte Zwecke verwenden. Jede der Parteien darf Vertrauliche Informationen nur an solche Empfänger, Mitarbeiter oder Vertreter weitergeben, die im Rahmen der Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung ein Erfordernis zur Kenntnis solcher Vertraulichen Informationen haben. Keine der Parteien gewährt der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung Rechte oder Lizenzen an in Vertraulichen Informationen enthaltenem intellektuellem Eigentum, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder anderweitig. Die der empfangenden Partei obliegenden Pflichten haben so lange Bestand, bis die Vertraulichen Informationen der anderen Partei öffentlich verfügbar werden und / oder ohne das Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt gemacht werden. Sämtliche Vertraulichen Informationen müssen unverzüglich an die weitergebende Partei zurückgegeben werden, nachdem das Erfordernis der empfangenden Partei an diesen Informationen aufgehört hat zu bestehen oder nachdem die empfangende Partei von der weitergebenden Partei zur Rückgabe dieser Informationen aufgefordert worden ist oder nachdem die vorliegende Vereinbarung keinen Bestand mehr hat. Jede der Parteien stimmt darin überein, dass ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsbestimmungen dem anderen irreparablen Schaden zufügt und die andere Partei infolgedessen zur Beschreitung des Rechtswegs berechtigt. Die Weitergabe Vertraulicher Informationen unterliegt der vorliegenden Vereinbarung. Diese ersetzt etwaige früher zwischen den Parteien bestehende oder in deren Namen ausgeübte Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Sämtliche solche Vertraulichen Informationen werden ab dem Datum von deren Weitergabe so behandelt als seien sie im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung weitergegeben worden (und als sei diese Vereinbarung in Kraft).

9.3 Einhaltung von Gesetzen und Entschädigungsverpflichtungen des Partners. Der Partner verpflichtet sich zur vollen Einhaltung sämtlicher Statuten, Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Durchführungsanweisungen und dergleichen (gemeinsam als die "Gesetze" bezeichnet), die im Hinblick auf die Produkte und / oder Dienstleistungen, NETGEAR oder die Geschäftsaktivitäten des Partners in einem Land, Bundesstaat, einer Kommune oder sonstigen Gebietskörperschaften gelten. Hierzu zählen unter anderem auch Exportgesetze, Umweltgesetze, Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels, Kartellgesetze, Arbeitsgesetze und Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit.

9.3.1 Gesetze zur Bekämpfung von Bestechlichkeit. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher zur Anwendung kommender Gesetze auf Bundesebene, Bundesstaatsebene und kommunaler Ebene. Dazu zählt unter anderem auch die Beachtung des in den Vereinigten Staaten geltenden Antikorruptionsgesetzes (United States Foreign Corrupt Practices Act, FCPA). Es ist dem Partner untersagt, direkt oder indirekt an wen auch immer Geld, Bestechungs- oder Schmiergeld zu bezahlen, Gegenstände von Wert zu vergeben oder Geschenke zu machen, oder solche Leistungen anzubieten oder solchen Leistungen zuzustimmen. Hierunter fallen unter anderem auch ebensolche Leistungen an staatliche Funktionsträger, staatliche Angestellte, Regierungsvertreter, Unternehmensvertreter, Vertreter öffentlicher oder internationaler Organisationen oder Leistungen an jedweden Dritten, von dem angenommen werden kann oder bei dem der Eindruck entstehen könnte, dass die entsprechenden Leistungen den Zweck verfolgen könnten, sich direkt oder indirekt einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder einen solchen zu erhalten, der in irgendeiner Weise mit den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR im Zusammenhang steht, oder bei denen es darum gehen könnte, entsprechende Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Der Partner ist verpflichtet, sich an sämtliche Regeln zu halten, die hinsichtlich Ausschreibungs- und Angebotsverfahren einzuhalten sind. Der Partner darf staatlichen Angestellten oder Funktionsträgern keine Beschäftigung anbieten, wenn dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen würde.

9.3.2 Öffentliche Auftraggeber. Vorgehensweisen, die im Umgang mit nicht staatlichen Kunden angebracht sein mögen, sind dies möglicherweise nicht oder sind vielleicht sogar gesetzeswidrig bei Geschäftsbeziehungen mit staatlichen Stellen bzw. mit Unternehmen in öffentlichem Besitz oder Unternehmen die staatlicher Kontrolle unterstehen bzw. staatlichen Reglementierungen hinsichtlich des Beschaffungswesens unterliegen ("Öffentliche Auftraggeber"). Bei Verkaufsaktivitäten des Partners an Öffentliche Auftraggeber muss der Partner sämtliche Gesetze, Regeln, Beschaffungsbestimmungen und Vertragsklauseln bezüglich des Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen durch solche Öffentlichen Auftraggeber beachten, unabhängig davon ob solche Verkaufsgeschäfte direkt oder indirekt erfolgen. Dies schließt Marketingaktivitäten oder die Empfehlung von NETGEAR Produkten und / oder Dienstleistungen mit ein. Bei seinen Geschäften mit Stellen der Bundesregierung der Vereinigten Staaten muss der Partner das US-Gesetz zur Beschaffungsintegrität (Federal Procurement Integrity Act) beachten. Bei Geschäftsbeziehungen mit Öffentlichen Auftraggebern sind möglicherweise besondere Verbote und Gebote zu beachten, welche sich aus Statuten, Vorschriften, Regierungsverträgen oder Regierungsunterverträgen hinsichtlich der Zahlung und / oder der Erhebung von Gebühren bzw. anderen Zuwendungen ergeben. Bei sämtlichen Transaktionen mit staatlichen Stellen muss der Partner sicherstellen, dass die Leistung von Zahlungen erlaubt ist, bevor er Gebühren oder andere Entschädigungsleistungen erhebt. Möglicherweise ist der Partner verpflichtet, dem Kunden potenzielle Gebührenerhebungen schriftlich mitzuteilen. Es obliegt dem Verantwortungsbereich des Partners, von Fall zu Fall zu ermitteln, ob eine potenzielle Gebühr zulässig ist und ob deren Offenlegung erforderlich ist. 9.3.3 Gefälligkeiten im Geschäftsverkehr. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass Ausgaben in Verbindung mit Kunden des Partners (beispielsweise für Geschenke, Mahlzeiten oder Unterhaltungsveranstaltungen) nicht als Bestechungsversuch oder unangebrachten Beeinflussungsversuch des Urteilsvermögens eines Kunden ausgelegt werden können, um einen ungebührlichen Vorteil hinsichtlich des Verkaufs von NETGEAR Produkten oder Dienstleistungen zu erlangen. Darüber hinaus muss sich der Partner an sämtliche Gesetze und Vorschriften halten, die im Zusammenhang mit solchen Ausgaben zu beachten sind.

9.3.4 Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels. Der Partner hat sich in vollem Umfang an die geltenden Gesetze zur Bekämpfung des Insiderhandels und an die Wertpapiergesetze zu halten, die auf den Handel mit NETGEAR Wertpapieren Anwendung finden. Soweit der Partner im Besitz bedeutender, nicht öffentlicher Informationen über NETGEAR ist, darf der Partner diese Informationen ausschließlich für den Zweck verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt worden sind. Der Partner darf diese Informationen nicht dazu verwenden, um mit NETGEAR Wertpapieren zu handeln, und er darf die Informationen nicht an Dritte weitergeben, um diesen den Handel mit NETGEAR Wertpapieren zu ermöglichen.

9.3.5 Exportgesetze. Der Partner sichert zu, weder direkt noch indirekt Produkte oder zugehörige technische Informationen ohne die vorherige Einholung sämtlicher von allen zuständigen kanadischen und US-amerikanischen Behörden und Einrichtungen erforderlichen Genehmigungen zu exportieren.

9.3.6 Verhaltenskodex. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Partner von NETGEAR, der als Anhang A zur vorliegenden Vereinbarung beigefügt ist. 9.3.7 Schadloshaltung. Der Partner verpflichtet sich, NETGEAR, seine Geschäftsführer, Funktionsträger, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter schadlos zu halten gegenüber (i) jeder Art von Schadenersatzansprüchen, Forderungen, Maßnahmen, gerichtlichen Klagen, Untersuchungen und Verfahren, die sich in Verbindung mit etwaigen Rechtsverletzungen durch den Partner im Sinne dieses Abschnitts 9.3 ergeben ("Schadenersatzansprüche aus Rechtsverletzungen") und (ii) jeder Art etwaiger Pfandrechte, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren), die in Verbindung mit möglichen Schadenersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen entstehen.

9.4 Vertragslaufzeit; Kündigung.

9.4.1 Vertragslaufzeit. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens, soweit sie nicht entsprechend den Festlegungen in dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um weitere Einjahreszeiträume, soweit nicht eine der Parteien die Vereinbarung gegenüber der anderen Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem entsprechenden Verlängerungstermin kündigt.

9.4.2 Kündigung ohne Grund. Jeder der vertragschließenden Parteien kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mindestens 30 Tage vor dem Kündigungstermin gegenüber der anderen Partei kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass NETGEAR die Vereinbarung unmittelbar nach der Kündigung gegenüber dem Partner innerhalb der ersten 30 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens kündigen darf.

9.4.3 Kündigung mit Grund. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt werden, wenn dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter schriftlicher Benachrichtigung von der anderen Partei behoben wird, oder wenn dieser Verstoß nicht unmittelbar nach eingegangener Kündigung behoben wird, wenn dieser schwerwiegende Verstoß aus seiner Natur begründet nicht innerhalb von 30 Tagen behoben werden kann. Hierunter fällt unter anderem auch die Nichteinhaltung wesentlicher Elemente des für den Partner geltenden Partnerprogramms. NETGEAR kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Partner seinen Geschäftsbetrieb einstellt, zahlungsunfähig wird, einem Konkursverwalter unterstellt wird, eine außerkonkursrechtliche Geschäftsabwicklung durch privatgeschäftlich bestellten Vertreter durchführt, in einen freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs eintritt; oder wenn erhebliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse aufseiten des Partners eintreten oder es zu einem Verkauf oder Transfer von im Wesentlichen sämtlichen Vermögenswerten des Partners kommt; oder wenn NETGEAR gewahr wird, dass der Partner in Verbindung mit seiner Beteiligung am Partnerprogramm falsche Angaben gemacht oder sich Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen. 9.4.4 Pflichten nach Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gilt das Folgende: (a) Sämtliche durch NETGEAR erteilten Genehmigungen und Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, und sämtliche Rechte fallen an NETGEAR zurück. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erstrecken sich auf alle Produkte und Dienstleistungen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Vertragsbeendigung aufgrund von Nichtzahlung erfolgt ist. (b) Der Partner darf nur Produkte aus seinem Inventar und nur solche weiteren Produkte verkaufen, für die Bestellungen vor oder zum Vertragsendedatum akzeptiert worden sind. (c) Falls der Partner Serviceleistungen an Endbenutzer geliefert hat, wird NETGEAR solche Serviceleistungen an Endbenutzer gemäß den Standardsupport-Richtlinien von NETGEAR liefern oder die Bereitstellung von UNTERNEHMENS-Serviceleistungen an einen anderen autorisierten Weiterverkäufer in der Region übertragen, vorausgesetzt der Partner bezahlt NETGEAR oder dem anderen autorisierten Weiterverkäufer alle vom Endbenutzer an den Partner für den Rest der Servicelaufzeit gezahlten Servicegebühren. (d) Die Parteien geben unverzüglich alle Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben, an die andere Partei zurück, einschließlich sämtliche mit den vorgenannten Materialien, Unterlagen, Daten und Vertraulichen Informationen in Zusammenhang stehenden Materialien. (e) Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Forderungen oder Schäden jedweder Art, die sich aus der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung gemäß den Abschnitten 9.4.1, 9.4.2 oder 9.4.3 ergeben, einschließlich jedweder Begleit- und Folgeschäden und einschließlich unter anderem jedweder Entschädigungen oder Erstattungen für entgangene Gewinne, entgangene vorweggenommene Verkaufsgeschäfte oder verlorenen Goodwill. Durch die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung erlischt allerdings keine möglicherweise bestehende Haftung der beiden Parteien, die sich aus der Zeit vor der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung begründet. Dazu zählen unter anderem auch fällige Zahlungen. DER PARTNER VERZICHTET AUF JEDWEDES RECHT, WELCHES ER MÖGLICHERWEISE VON RECHTS WEGEN ODER ANDERWEITIG NACH BEENDIGUNG DIESER VEREINBARUNG HINSICHTLICH DES ERHALTS VON ENTSCHÄDIGUNGEN ODER REPARATIONEN BESITZT, ES SEI DENN, SOLCHES RECHT WIRD IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT. (f) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit, um sämtlichen gegenüber Endbenutzern und einzelnen Parteien noch bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.

9.5 Fortbestandsklausel. Die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung befreit keine der Parteien von bestehenden Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen der jeweils anderen Partei gegenüber oder beeinträchtigt bestehende Rechte oder Haftungen der Parteien hinsichtlich Verstößen gegen diese Vereinbarung. Abschnitt 9 hat auch nach Beendigung dieser Vereinbarung so lange weiter Bestand, bis die darin genannten Verpflichtungen erfüllt sind. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für durch diese erlittene Schäden, Verluste oder Aufwendungen infolge oder in Begleitung einer Vertragsbeendigung entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung, unabhängig davon, ob die entsprechende Partei dieser Schäden, Verluste oder Aufwendungen Gewahr ist. Der Partner verzichtet hiermit auf jede Art Entschädigung, auf die er von Rechts wegen oder anderweitig möglicherweise im Fall einer solchen Vertragsbeendigung Anspruch hätte.

9.6 Salvatorische Klausel. Falls Teile der vorliegenden Vereinbarung sich als rechtsunwirksam herausstellen sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unbeschadet und behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit. Rechtsunwirksam befundene Bestimmungen dieser Vereinbarung sind demnach so neu zu gestalten, dass sie ein Maximum an Rechtswirksamkeit im Sinne der von den Parteien in dieser Vereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absichten verleihen.

9.7 Verzichtsklausel. Ein Nichtdurchsetzen von Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht dieser Partei auf ihr Recht dar, zu einem späteren Zeitpunkt jede einzelne der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.

9.8 Zuständige Gesetzgebung und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Ausnahme der in ihr getroffenen Wahl an Gesetzesregelungen und ohne Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on the International Sale of Goods). Der Partner stimmt zu, dass im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung die Zuständigkeit für die persönliche und ausschließliche Gerichtsbarkeit sowie der Gerichtsstand den Bundes- und Bundesstaatsgerichten innerhalb des Santa Clara County, Kalifornien, zufällt.

9.9 Übertragbarkeitsklausel. Der Partner darf seine Rechte und Pflichten aus der vorliegenden Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von NETGEAR an Dritte übertragen oder abtreten.

9.10 Benachrichtigungen. Jede im Rahmen dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Benachrichtigung an NETGEAR muss per eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen. Die Zustellung muss über einen anerkannten internationalen Expresskurierdienst (wie DHL oder Federal Express) erfolgen oder der Brief persönlich bei der folgenden Adresse abgegeben werden: Legal Department; NETGEAR, Inc.; 350 East Plumeria Drive; San Jose, CA 95134; USA. Die Benachrichtigung gilt als erfolgt, sobald sie beim Adressaten eingegangen ist.

9.11 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Partners ist keine der beiden Parteien verantwortlich in Fällen von Nichterfüllung, deren Ursachen jenseits der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei zu finden sind.

9.12 Unabhängige Vertragsnehmer. Die mit der vorliegenden Vereinbarung begründete Beziehung ist diejenige unabhängiger Vertragsnehmer, und keine der in der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Auslassungen darf in einer Weise ausgelegt werden, die (i) eine der Parteien dazu ermächtigt, die Geschäftsaktivitäten des anderen zu führen oder zu kontrollieren, (ii) die Parteien in der Rechtsbeziehung einer Partnerschaft, eines Joint Venture, Franchise-Unternehmens oder einer sonstigen Beziehung als Beteiligte in einer gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Unternehmung zu konstituieren, oder (iii) es einer der Parteien erlaubt, zu welchem Zweck auch immer Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen oder zu schaffen.

9.13 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNGEACHTET ALLER SONSTIGEN AUSLASSUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG IST DIE KUMULIERTE UND AGGREGIERTE HAFTUNG VON NETGEAR UND SEINEN LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UND / ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN BESCHRÄNKT AUF DIE SUMME, DIE DER PARTNER FÜR NETGEAR PRODUKTE (WIE OBEN BESCHRIEBEN) ODER NETGEAR DIENSTLEISTUNGEN AN SEINEN DISTRIBUTOR IN DEN DREI MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS BZW. DER SITUATION, DIE ZU SOLCH EINEM HAFTUNGSANSPRUCH GEFÜHRT HAT, GEZAHLT HAT. IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT NETGEAR DIE HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUST ODER BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER DIENSTE WELCHER ART AUCH IMMER, ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER IN DER FOLGE SICH ERGEBENDE SCHÄDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN HAFTUNGSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER BENUTZUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERWORBENEN PRODUKTE ODER AUS DEM AUSFALL VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN ERGEBEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLSCHLAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS JEDWEDER BESCHRÄNKTEN ABHILFE.

9.14 Aktualisierungen auf der NETGEAR Website. Diese Vereinbarung unterliegt, ebenso wie weitere Materialien, der Aktualisierung durch NETGEAR, die von Zeit zu Zeit erfolgen kann. NETGEAR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einzelne Elemente des Partnerprogramms zu ändern. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, auf den Websites von NETGEAR nach Aktualisierungen zu suchen und auf die fortdauernde Einhaltung sämtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zu achten. Die Berechtigung des Partners zu dessen weiteren Teilnahme am Partnerprogramm beruht auf seiner Zustimmung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von NETGEAR.

9.15 Maßgeblichkeit der Zustimmung zur englischsprachigen Version dieser Vereinbarung per Mausklick. Durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) bekundet der Partner seinen Willen zur Abgabe eines Angebots auf der Grundlage der hierin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt, dass ein Vertrag zwischen ihm und NETGEAR erst dann zustande gekommen ist, wenn NETGEAR das Angebot des Partners schriftlich bestätigt und angenommen hat. Zur Ausräumung sämtlicher Zweifel kann diese schriftliche Bestätigung durch NETGEAR per E-Mail erfolgen. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen, zwischen den Parteien bestandenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen, welche die Registrierung als Partner bei NETGEAR regeln, sowie sämtliche heruntergeladenen oder übersetzten Versionen dieser Vereinbarung, unabhängig davon ob diese heruntergeladenen oder übersetzten Versionen von einer der Parteien unterzeichnet worden sind oder nicht. Die Person, die durch Anklicken von AKZEPTIEREN (ACCEPT) ihre Willensbekundung abgegeben hat, bestätigt damit, dass sie über die Befugnis verfügt, im Namen des Partners die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.

 

NETGEAR Partner Verhaltenskodex

Die nachfolgenden Bestimmungen sind als Ergänzung zu den Bestimmungen Ihrer Vereinbarung mit NETGEAR ("NETGEAR") zu verstehen.

NETGEAR erwartet von Ihnen als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit an hohe ethische Prinzipien halten. Ihnen fällt eine wichtige Rolle zu bei der Wahrung des Vertrauens, das Investoren, Kunden, Kollegen und die globale Geschäftsgemeinschaft in NETGEAR und seine Geschäftspartner setzen.

Dieser Verhaltenskodex (Kodex) gilt für Sie selbst und für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich aller Ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Geschäftsverhältnis mit NETGEAR weltweit. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Ihrer Mitarbeiter, die mit Personal und den Produkten oder Dienstleistungen von NETGEAR zu tun haben, Kenntnis von diesem Kodex haben. Jeder Verstoß gegen diesen Kodex kann zur Kündigung Ihres Status als Geschäftspartner von NETGEAR im Weiterverkauf führen. Dieser Kodex definiert Mindeststandards bezüglich Geschäftsgebaren und akzeptabler Geschäftspraktiken.

1. Finanzielle Integrität und Buchführung. Die Angaben und Eingaben, die Sie NETGEAR und unseren gemeinsamen Kunden gegenüber machen, müssen der Wahrheit entsprechen. Diese Informationen umfassen unter anderem das Berichtswesen hinsichtlich der Verkaufsstellen und der erfolgten Verkäufe, das Bestellwesen, spezifische Anfragen bezüglich Angebotserstellung und Preisanfragen sowie Anfragen zu Preisnachlässen und Rückerstattungen.

2. Ihre Kommunikation hinsichtlich NETGEAR. Sämtliche Äußerungen, Mitteilungen und Zusicherungen an NETGEAR Kunden müssen wahrheitsgemäß, vollständig und genau sein. Ebenso dürfen Sie ohne schriftliche Genehmigung von NETGEAR keine nicht autorisierten Verpflichtungen im Namen von NETGEAR eingehen oder den Versuch hierzu unternehmen. Dazu zählen auch Festlegungen hinsichtlich Produkteigenschaften. Weiterhin ist es Ihnen untersagt, NETGEAR oder Teilhaber von NETGEAR, Wettbewerber oder Kunden zu diffamieren oder herabzuwürdigen.

3. Verantwortungsvolles Verhalten als Geschäftspartner. Sie und Ihre Mitarbeiter sind gehalten, sich in professioneller Weise zu verhalten, während Sie die Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR am Markt repräsentieren. Das bedeutet, dass Sie im Geschäftsverkehr alle Personen würde- und respektvoll behandeln, solange Sie Produkte und Dienstleistungen von NETGEAR vermarkten, verkaufen oder Support bieten.

4. Menschenrechte der Mitarbeiter; Gesundheit und Sicherheit. Sie verpflichten sich zur Achtung der Menschenrechte von Mitarbeitern und zu deren Behandlung mit Würde und Respekt im Sinne des Verständnisses der internationalen Gemeinschaft. Sie dürfen Mitarbeiter nicht in unmenschlicher Weise behandeln. Sie haben darauf zu achten, dass Ihre Mitarbeiter keinen Belästigungen und unrechtmäßiger Diskriminierung ausgesetzt sind. Weiterhin haben Sie für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten zu sorgen.

 
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